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<title>Verteilungsgerechtigkeit durch
Struktur | Tractatus Framework</title>
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</div>
<nav id="TOC">
<ul>
<li><a href="#distributive-equity-through-structure-a-community-scale-worked-example-of-values-stickiness" id="toc-distributive-equity-through-structure-a-community-scale-worked-example-of-values-stickiness">Verteilungsgerechtigkeit
durch Struktur: Ein praxisnahes Beispiel auf Gemeinschaftsebene für die
Beständigkeit von Werten</a>
<ul>
<li><a href="#abstract" id="toc-abstract">Zusammenfassung</a></li>
<li><a href="#section-1-frame-and-scope" id="toc-section-1-frame-and-scope">Abschnitt 1 Rahmen und
Umfang</a></li>
<li><a href="#section-2-values-stickiness-the-argument-structure-is-answering" id="toc-section-2-values-stickiness-the-argument-structure-is-answering">Abschnitt
2 Wertebeständigkeit: Die Argumentationsstruktur liefert die Antwort</a></li>
<li><a href="#section-3-village-as-the-case" id="toc-section-3-village-as-the-case">Abschnitt 3 Das Dorf als
Fallbeispiel</a></li>
<li><a href="#section-4-the-ai-substrate-village-ai-as-a-situated-language-layer" id="toc-section-4-the-ai-substrate-village-ai-as-a-situated-language-layer">Abschnitt
4 Das KI-Substrat: Dorf-KI als situierte Sprache
Ebene</a></li>
<li><a href="#section-5-māori-grounded-principles-inside-the-tractatus-pluralism-layer" id="toc-section-5-māori-grounded-principles-inside-the-tractatus-pluralism-layer">Abschnitt
5 Auf den Māori basierende Prinzipien innerhalb der Pluralismus-Ebene des Tractatus
</a></li>
<li><a href="#section-6-the-three-function-model-as-three-places-drift-happens" id="toc-section-6-the-three-function-model-as-three-places-drift-happens">Abschnitt
6 Das Drei-Funktionen-Modell als drei Orte, an denen Drift auftritt</a></li>
<li><a href="#section-7-distributive-equity-as-a-consequence-of-values-stickiness" id="toc-section-7-distributive-equity-as-a-consequence-of-values-stickiness">Abschnitt
7 — Verteilungsgerechtigkeit als Folge der Wertebeständigkeit
</a></li>
<li><a href="#section-8-structural-audit-criteria" id="toc-section-8-structural-audit-criteria">Abschnitt 8 Strukturelle
Prüfungskriterien</a></li>
<li><a href="#section-9-gaps" id="toc-section-9-gaps">Abschnitt 9 —
Lücken</a></li>
<li><a href="#section-10-open-research-questions" id="toc-section-10-open-research-questions">Abschnitt 10 — Offene
Forschungsfragen</a></li>
<li><a href="#section-11-methodology-scope-and-self-reporting" id="toc-section-11-methodology-scope-and-self-reporting">Abschnitt 11
— Methodik, Umfang und Selbstauskunft</a></li>
<li><a href="#references" id="toc-references">Literaturverzeichnis</a></li>
<li><a href="#copyright-and-licence" id="toc-copyright-and-licence">Urheberrecht und Lizenz</a></li>
</ul></li>
</ul>
</nav>
<h1 id="distributive-equity-through-structure-a-community-scale-worked-example-of-values-stickiness">Verteilungsgerechtigkeit
durch Struktur: Ein Anwendungsbeispiel auf Community-Ebene für die
Verankerung von Werten</h1>
<p><em>Strukturelle Verteilungsgerechtigkeit: Wie eine Plattform auf Gemeindeebene
Wertbeständigkeit durch eine verfassungsrechtliche
Architektur auf einer Ebene unterhalb der Big-Tech-Ebene umsetzt.</em></p>
<p><strong>Autor</strong> — John Stroh, Direktor, My Digital
Sovereignty Limited, Aotearoa Neuseeland <strong>ORCID</strong>
<a href="https://orcid.org/0009-0005-2933-7170"> 0009-0005-2933-7170</a>
<strong> DOI</strong><a href="https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614">10.5281/zenodo.19600614</a>
<strong>Version</strong> — 1.0 (erste überarbeitete Ausgabe) <strong>Datum
der Erstveröffentlichung</strong> — 16.04.2026 <strong>Lizenz</strong>
— Creative Commons Attribution 4.0 International (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</a>)
<strong> Empfohlene Zitierweise</strong> — Stroh, J. (2026).
<em>Verteilungsgerechtigkeit durch Struktur: Ein auf Gemeinschaftsebene
durchgespieltes Beispiel für Wertebeständigkeit</em>. Version 1.0. My Digital
Sovereignty Limited, Aotearoa Neuseeland. DOI: <a href="https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614" class="uri">https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614</a>. Veröffentlicht
unter <a href="https://agenticgovernance.digital/whitepapers/distributive-equity.html" class="uri">https://agenticgovernance.digital/whitepapers/distributive-equity.html</a>.
ORCID: <a href="https://orcid.org/0009-0005-2933-7170" class="uri">https://orcid.org/0009-0005-2933-7170</a>. Lizenziert
unter CC BY 4.0. <strong>Korrespondenzautor</strong><a href="mailto:john.stroh@mysovereignty.digital" class="email">john.stroh@mysovereignty.digital</a></p>
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<p><strong>Ebenfalls verfügbar in:</strong>
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Te reo
Māori</a><br><strong>PDF herunterladen:</strong>
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<strong>DOI:</strong>
<a href="https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614"> 10.5281/zenodo.19600614</a>
· <strong>ORCID:</strong>
<a href="https://orcid.org/0009-0005-2933-7170"> 0009-0005-2933-7170</a></p>
</div>
<hr />
<p><strong>Status.</strong> Dieser Beitrag wurde nicht begutachtet. Der
Autor ist kein Rechtswissenschaftler. Es handelt sich um eine dokumentarische Fallstudie,
die vom Betreiber der darin beschriebenen Plattform erstellt wurde, um
die strukturellen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Plattform
für ein Forschungsprogramm verständlich zu machen, das analytische
Werkzeuge für die sozialen Belange entwickelt, auf die sich diese Verpflichtungen beziehen.</p>
<hr />
<h2 id="abstract">Zusammenfassung</h2>
<p>Eine Reihe aktueller juristischer Abhandlungen argumentiert, dass digitale Plattformen
eine besondere Form der Macht ausüben <em>Ökosystemmacht</em> ,
die gleichzeitig über drei Rollen wirkt: als Gatekeeper der
Plattform, als Gesetzgeber der Beziehungen innerhalb ihrer
Ökosysteme und als Vertragspartner, die an den
Transaktionen teilnehmen, über die sie entscheiden.<a href="#fn1" class="footnote-ref" id="fnref1" role="doc-noteref"><sup>1</sup></a> Angrenzende Arbeiten
schlagen <em>die Verteilungsgerechtigkeit</em>, also die faire Verteilung des
Wohlstands auf alle Teilnehmer des Ökosystems, als möglichen zusätzlichen
Erwägungsgrund für die kartellrechtliche Durchsetzung vor, wenn diese Teilnehmer
durch die traditionelle wettbewerbsrechtliche Analyse nicht gleichermaßen berücksichtigt werden.<a href="#fn2" class="footnote-ref" id="fnref2" role="doc-noteref"><sup>2</sup></a></p>
<p>Dieser Beitrag dokumentiert ein einzelnes Anwendungsbeispiel: eine
Plattform (<em>Village</em>, betrieben von My Digital Sovereignty Ltd,
Aotearoa Neuseeland), deren strukturelle Verpflichtungen die Umsetzung
einer vorherigen theoretischen Verpflichtung sind nämlich dass die im
Forschungsprogramm identifizierte Wohlfahrtspathologie am besten als <em>
Werteverschiebungspathologie</em> verstanden wird und dass die strukturelle
Architektur der Mechanismus ist, durch den die erklärten Werte einer
Plattform beständig genug gemacht werden können, um dieser Verschiebung
zu widerstehen.</p>
<p>Der Artikel verortet die strukturellen Verpflichtungen von Village innerhalb des
<em> Tractatus-Rahmenwerks</em>, das sie hervorgebracht hat einer konstitutionellen
Architektur, die auf Wittgensteins Unterscheidung zwischen dem Sagbaren und dem Unsagbaren,
Berlins Wertepluralismus, Ostroms polyzentrischer
Governance, Alexanders Prinzipien lebender Systeme und den Te Ao Māori
Rahmenwerken indigener Datenhoheit und argumentiert, dass die
Überschneidung zwischen der Arbeit von Village und dem rechtswissenschaftlichen
Forschungsprogramm auf der Werteebene liegt, nicht nur auf der strukturellen Ebene.
Beide sind Antworten auf dieselbe Sorge: dass Plattformmacht, wenn man sie
sich selbst überlässt, zum Nachteil des Wohlergehens der Ökosystem-
Teilnehmer ausgeübt wird, deren Wohlergehen der Markt nicht verteidigt. Villages
Antwort ist eine Architektur, in der Werte durch den
Code der Plattform durchgesetzt werden, anstatt im Marketing der Plattform
behauptet zu werden.</p>
<p>Der Autor ist Geschäftsführer eines Ein-Mann-Unternehmens und kein
Rechtswissenschaftler. Der Beitrag des Artikels ist eher dokumentarischer als
theoretischer Natur: Er bietet dem Forschungsprogramm einen
an Primärquellen reichen Fall zur Bewertung, Kritik, Erweiterung oder Ablehnung.</p>
<hr />
<h2 id="section-1-frame-and-scope">Abschnitt 1 Rahmen und Umfang</h2>
<p>Das Forschungsprojekt <em>„Taming Ecosystem Power of Platforms through Contract and
Competition Law“</em> an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen,
das unter der Leitung von Jan Blockx durchgeführt und von der Forschungsstiftung Flandern finanziert wird,
hat ein ökosystembasiertes Rechtsmodell für die spezifischen Formen
der Macht vorgeschlagen und entwickelt, die Plattformen innerhalb der von ihnen gehosteten Ökosysteme ausüben.<a href="#fn3" class="footnote-ref" id="fnref3" role="doc-noteref"><sup>3</sup></a> Der zentrale analytische
Ansatz des Projekts besteht darin, die Plattform nicht als einzelnen Akteur mit Marktmacht
zu betrachten, sondern als einen Akteur, der drei gleichzeitige und manchmal
widersprüchliche Funktionen ausübt: als Gatekeeper, der den Zugang zum
Ökosystem bestimmt; als Gesetzgeber, der die Regeln festlegt, denen die Teilnehmer
innerhalb des Ökosystems unterliegen; und als vertraglicher Akteur, der Partei der
Transaktionen ist, die diesen Regeln unterliegen. Der Autor dieses Artikels
betrachtet das Drei-Funktionen-Modell als primäre
analytische Perspektive des Artikels und erkennt das Blockx-Projekt als den
wissenschaftlichen Rahmen an.</p>
<p>Ein separater, aber verwandter Beitrag schlägt <em>Verteilungsgerechtigkeit
</em> als analytische Erweiterung vor: Der von einem
Ökosystem generierte Wohlstand sollte nicht nur hinsichtlich seiner Gesamtgröße bewertet werden, sondern auch danach,
wie er unter den Interessengruppen verteilt ist, aus denen das Ökosystem
besteht, wobei besonderes Augenmerk auf Gruppen zu richten ist, deren Position im
Ökosystem asymmetrisch ist und deren Wohlstand am stärksten durch die
internen Preis- und Vertragshebel der Plattform gefährdet ist.<a href="#fn4" class="footnote-ref" id="fnref4" role="doc-noteref"><sup>4</sup></a>
Dieser Vorschlag schreibt keine spezifische Abhilfe vor; er identifiziert eine
Lücke im bestehenden Wettbewerbs-, Vertrags- und Verbraucherrecht, wo
die interne Wohlfahrtsverteilung nicht angemessen berücksichtigt wird, und
schlägt Verteilungsgerechtigkeit als einen möglichen Ansatz vor, um
diese Lücke zu schließen.</p>
<p>Der Autor dieses Beitrags ist Geschäftsführer eines Ein-Mann-Unternehmens, der
die letzten zwei Jahre damit verbracht hat, die in Abschnitt
3 beschriebene Plattform und den in Abschnitt 2 beschriebenen theoretischen Rahmen aufzubauen. Der Autor
verfügt über keine Ausbildung im EU-Wettbewerbsrecht und erhebt keinen Anspruch auf Gleichrangigkeit
mit dem oben zitierten Forschungsprogramm. Der Beitrag ist eine
dokumentarische Einreichung: ein praktisches Beispiel, verfasst vom
Betreiber der darin dokumentierten Plattform, das der juristisch-akademischen
Gemeinschaft auf der Grundlage angeboten wird, dass diese ihre eigene
Beurteilungshoheit bei der Bewertung ausübt.</p>
<p><strong>Was der Beitrag ist.</strong> Eine Dokumentation der öffentlichen strukturellen und konstitutionellen Verpflichtungen einer
Plattform; ein
Argument, dass diese Verpflichtungen die Umsetzung einer vorherigen
theoretischen Position über die Wertebeständigkeit in organisatorischer Form darstellen;
eine Abbildung dieser Position auf das Drei-Funktionen-Modell und den
Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit; eine Offenlegung dessen, was noch nicht
durchgesetzt wird und was vom guten Willen des Gründers abhängt; eine Einladung an
die juristisch-akademische Gemeinschaft, zu beurteilen, ob der dokumentarische
Ansatz etwas Nützliches für das Forschungsprogramm bietet, und wenn
ja, was.</p>
<p><strong>Was der Beitrag nicht ist.</strong> Eine allgemeine Theorie der
Plattformbeschränkung; die Behauptung, dass die Plattform die
Verteilungsgerechtigkeit „gelöst“ habe; eine Gegenthese zur bestehenden Rechtswissenschaft;
ein Marketingbeitrag für die Plattform, ihren Betreiber oder damit verbundene
kommerzielle Interessen; ein Vorschlag zur behördlichen Durchsetzung oder
Gesetzesänderung; ein Peer-Beitrag zu dem Forschungsprogramm, auf das er
sich bezieht.</p>
<p><strong>Methode.</strong> Die faktischen Aussagen des Artikels über die
Plattform sind anhand der in Abschnitt
8 zitierten öffentlichen Artefakte überprüfbar. Seine theoretischen Aussagen basieren auf den veröffentlichten
philosophischen Grundlagen des Tractatus-Rahmenwerks<a href="#fn5" class="footnote-ref" id="fnref5" role="doc-noteref"><sup>5</sup></a><a href="#fn6" class="footnote-ref" id="fnref6" role="doc-noteref"><sup>6</sup></a>
sowie auf den Analysen zu Wert- und Missionsverschiebungen, die der Betreiber
in der Artikelserie „AI Governance for Communities“ veröffentlicht hat.<a href="#fn7" class="footnote-ref" id="fnref7" role="doc-noteref"><sup>7</sup></a><a href="#fn8" class="footnote-ref" id="fnref8" role="doc-noteref"><sup>8</sup></a>
Wo sich der Autor auf KI-gestützte Entwürfe gestützt hat, wird diese Unterstützung
offengelegt; der Autor übernimmt die volle Verantwortung für jede Behauptung
und begrüßt Korrekturen.</p>
<hr />
<h2 id="section-2-values-stickiness-the-argument-structure-is-answering">Abschnitt
2 Wertebeständigkeit: Die Argumentationsstruktur beantwortet</h2>
<h3 id="the-seed-insight-and-its-intellectual-origin">2.1 Die
Ausgangserkenntnis und ihr intellektueller Ursprung</h3>
<p>Die in diesem Beitrag dargelegte theoretische Position entstand nicht aus
einer einzigen Überlegung. Sie entwickelte sich im Laufe von etwa zwei Jahren der
Arbeit des Autors an Organisationsformen und digitaler
Souveränität unter dem Arbeitstitel <em>„Sy.Digital“</em>, noch bevor die
Plattform „Village“ überhaupt existierte. Zwei Dokumente in diesem Korpus verankern
die Position in datierter Form. Das erste, <em>„Sy.Digital Core Values
and Principles“</em> (STR-VAL-0001, 29. März 2025), formulierte einen
einheitlichen, kohärenten Satz organisatorischer Werte darunter Souveränität,
Transparenz, Gemeinschaft und progressive Umsetzung
zusammen mit einem Governance-Rahmenwerk (STR-GOV-0002, 31. März 2025), das
versuchte, alle organisatorischen Aktivitäten an diesem einzigen Satz auszurichten.
Das zweite Dokument, <em>„Agentic Organizational Structure: A New Paradigm for
Digital Sovereignty“</em> (STO-INN-0002, 22. April 2025), ging den
nächsten Schritt. Darin wurde argumentiert, dass <em>„traditionelle Organisationshierarchien
auf Wissenskontrolle als primärem
Organisationsprinzip basierten“</em>, dass <em>„wenn Wissen nicht mehr
knapp, sondern durch KI-Unterstützung universell zugänglich ist, die
grundlegende Prämisse hierarchischer Organisation zusammenbricht“</em>,
und es wurde eine Vier-Quadranten-Struktur vorgeschlagen, die sich eher an Zeithorizonten
und Informationsbeständigkeit als an Wissenskontrolle orientiert.
Der zehnte Abschnitt trug den Titel <em>„Jenseits der Bürokratie</em>“.<a href="#fn9" class="footnote-ref" id="fnref9" role="doc-noteref"><sup>9</sup></a></p>
<p>Die Zusammenfassung des Autors über die zugrunde liegende Erkenntnis, die ein
Jahr später in einem nicht versandten Entwurf eines Förderantrags im März 2026 festgehalten wurde, lautet
vollständig: <em>„Das Projekt wurde durch die Erkenntnis inspiriert, dass die
bedeutendste Auswirkung der KI auf Organisationen kurzfristig darin bestehen würde,
dass Max Weber nicht mehr relevant wäre. Der Wert einer
Organisation könnte sich nicht mehr auf Hierarchien von Wissen und
Fähigkeiten stützen.“</em><a href="#fn10" class="footnote-ref" id="fnref10" role="doc-noteref"><sup>10</sup></a> Diese Erkenntnis war dieselbe,
die STO-INN-0002 ein Jahr zuvor entwickelt hatte, ohne
Weber direkt zu nennen. Diese Arbeit ist die erste, die das Argument
in Webers eigenen Begriffen vorbringt und es in einen rechtswissenschaftlichen Rahmen stellt.</p>
<p>Max Webers Organisationstheorie, am vollständigsten dargelegt
in dem posthum veröffentlichten Werk <em>„Wirtschaft und Gesellschaft“</em>
(1922), verortete organisatorische Legitimität in der rational-rechtlichen
Aufteilung von Fachwissen: Die bürokratische Form organisiert spezialisiertes
Wissen in Autoritätshierarchien, deren Entscheidungen
durch das Fachwissen legitimiert werden, das die Hierarchie verkörpert. Bürokratie ist
effizient, weil die Spitze die Richtung vorgibt, die mittleren Ebenen
die Richtung in Verfahren umsetzen und die Mitarbeiter
die Verfahren unter Aufsicht ausführen. Jede Ebene schafft einen Mehrwert, da jede
Ebene über Wissen verfügt, das der darunterliegenden Ebene fehlt. Diese Wissensasymmetrie
sorgt für die Koordination, die hierarchische Autorität
funktionsfähig macht. Seit einem Jahrhundert ist die Webersche Form das vorherrschende
Modell für groß angelegte organisatorische Aktivitäten in Regierung, Industrie,
Bildung und den Unternehmensstrukturen des Plattformzeitalters gleichermaßen.</p>
<p>Große Sprachmodelle, die auf Texten im Internet-Maßstab trainiert wurden, haben in
der Praxis die Wissensasymmetrie, auf der
die Webersche Form beruht, erheblich verringert. Ein Mitarbeiter an der Basis einer
Hierarchie kann nun bei Bedarf auf Inhalte auf Expertenniveau in jedem
Bereich zugreifen, um den sich die Hierarchie einst organisierte. Die Spitze kann
Strategien mit der Geschwindigkeit eines leitenden Mitarbeiters entwerfen. Die mittleren Ebenen, deren
Aufgabe es war, Anweisungen in Verfahren umzusetzen, stellen rasch
fest, dass ein Großteil dieser Übersetzungsarbeit nun automatisierbar ist.
Die hierarchische Ordnung von Wissen und Fähigkeiten, die Weber
als Quelle bürokratischer Legitimität identifizierte, erfüllt nicht mehr
die Koordinierungsfunktion, die sie einst hatte.</p>
<p>Ein Ersatzmechanismus muss an ihre Stelle treten. Was traditionelle
Organisationen lange Zeit als Ersatz angepriesen haben Werte,
Mission, Zweck, Kultur hat historisch gesehen versagt. Deklarierte
Werte verflachen unter Personalwechseln, Marktdruck, Nachahmung durch
Konkurrenten und der allmählichen Erosion, die eintritt, wenn niemand
die Kluft zwischen dem, wofür die Organisation angeblich steht, und dem, was
sie tut, überwacht. Diese Art des Scheiterns ist in der organisatorischen
Praxis so bekannt, dass sie sprichwörtlich geworden ist: <em>„Am Ende wurden sie zu dem,
was sie eigentlich ersetzen wollten.“</em> Die von Village selbst veröffentlichten Analysen
dokumentieren diese Art des Scheiterns unter den Überschriften <em>„Mission Drift
Through Technology Adoption“</em><a href="#fn11" class="footnote-ref" id="fnref11" role="doc-noteref"><sup>11</sup></a> und <em>Widerstand gegen
die Abdrift hin zu globalen Internet-Normen</em>,<a href="#fn12" class="footnote-ref" id="fnref12" role="doc-noteref"><sup>12</sup></a> und stellen in jedem Fall dieselbe Beobachtung fest:
Deklarierte Werte erodieren unter technologischem und marktbedingtem
Druck, sofern ihnen kein Mechanismus zur Verfügung steht, durch den sie fortbestehen können.
Webers Theorie liefert diesen Mechanismus nicht; das musste sie auch nicht,
denn die Wissenshierarchie stellte ihn bereit. In der
Nach-Wissenshierarchie-Situation ist ein Ersatz erforderlich.</p>
<h3 id="what-values-stickiness-means-and-the-pivot-from-monolithic-to-plural-values">2.2
Was „Wertbeständigkeit“ bedeutet und der Wandel von monolithischen zu
pluralistischen Werten</h3>
<p>In diesem Beitrag wird <em>der Begriff „Wertbeständigkeit“</em> verwendet, um die Eigenschaft zu bezeichnen,
die eine Organisation aufweist, wenn ihre erklärten Werte strukturell
gegen Abweichungen resistent sind. Eine Organisation verfügt über Wertbeständigkeit, wenn die
Mechanismen, mit denen sie Handlungen koordiniert, Konflikte löst und
Teilnehmer zur Rechenschaft zieht, selbst strukturell an
ihre erklärten Werte gebunden sind, sodass eine Abweichung von den erklärten
Werten eher einen Bruch der Struktur erfordern würde als
die Neuinterpretation eines Grundsatzdokuments. Die Behauptung ist nicht kultureller Natur es geht
nicht darum, woran die Mitglieder der Organisation glauben , sondern struktureller Natur:
darum, was die Architektur der Organisation leicht, schwer und
unmöglich macht.</p>
<p>Das Konzept ist, einmal formuliert, unumstritten, und seine Kraft leitet sich
aus der Beobachtung ab, dass die meisten zeitgenössischen Plattformen es nicht besitzen.
Eine Plattform, deren Werte in einem Marketingdokument, einem Verhaltenskodex
oder einem veröffentlichten Leitbild existieren während ihr Code das durchsetzt,
was für Engagement, Umsatz oder Wachstum optimal ist , hat keine
Wertbeständigkeit. Die erklärten Werte können sich verschieben, sobald sie
wirtschaftlich unpraktisch werden, und diese Verschiebung wird für die Beteiligten erst sichtbar,
wenn die vom Forschungsprogramm diagnostizierte Pathologie
bereits im Gange ist.</p>
<p><strong>Der Wandel von monolithischen zu pluralistischen Werten.</strong> Die
früheren Arbeiten des Autors zielten auf Wertebeständigkeit innerhalb eines
anderen konzeptionellen Rahmens ab. Die oben zitierten Governance-Dokumente von Sy.Digital
aus dem März-April 2025 versuchten, einen einzigen kohärenten
Satz organisatorischer Werte durch den Mechanismus eines
<em> Rahmens zur Werteausrichtung</em> vor Abdrift zu schützen im Wesentlichen eine Rubrik, die
einen einheitlichen Wertesatz auf beobachtbare Indikatoren über
die gesamte organisatorische Tätigkeit hinweg abbildete, sodass ein einziger Werte-Rahmen
im Laufe der Zeit stabil gehalten werden konnte. Die Intuition hinter diesem Rahmen ist
in der spätmodernen Organisationspraxis bekannt und stützt sich auf eine
Diagnose, die in einem umfangreichen
Forschungskomplex entwickelt wurde: dass die kulturelle und institutionelle Abkehr von gemeinschaftlichen
hin zu individualistischen Wertrahmen in den letzten zwei Jahrhunderten was
Alasdair MacIntyre als Fragmentierung des moralischen Diskurses
unter den Bedingungen der Spätmoderne beschreibt,<a href="#fn13" class="footnote-ref" id="fnref13" role="doc-noteref"><sup>13</sup></a> was Charles Taylor
als Atomismus identifiziert, der eher eine kulturelle als eine natürliche Gegebenheit ist,<a href="#fn14" class="footnote-ref" id="fnref14" role="doc-noteref"><sup>14</sup></a> was Robert Bellah und
seine Kollegen als Spannung zwischen Individualismus und
Gemeinschaft in spätmodernen Gesellschaften dokumentieren,<a href="#fn15" class="footnote-ref" id="fnref15" role="doc-noteref"><sup>15</sup></a> was Robert Putnam
empirisch als den Rückgang des Sozialkapitals nachweist,<a href="#fn16" class="footnote-ref" id="fnref16" role="doc-noteref"><sup>16</sup></a> was Michael Sandel
als die Verdrängung substanzieller Gemeinschaftsgüter
durch die prozedurale Republik beschreibt,<a href="#fn17" class="footnote-ref" id="fnref17" role="doc-noteref"><sup>17</sup></a> und was Thomas Pikettys Arbeit
über die langfristige Kapitalkonzentration nahelegt, hat damit einhergehende wirtschaftliche
Auswirkungen<a href="#fn18" class="footnote-ref" id="fnref18" role="doc-noteref"><sup>18</sup></a> — hat zu einer Situation geführt,
in der die Rechte und Interessen von Gemeinschaften, im Gegensatz zu den
Rechten und Interessen der wohlhabendsten einzelnen Teilnehmer,
immer schwerer allein durch Markt- oder Vertragsmechanismen
zu verteidigen sind. Der Autor unternimmt keinen Versuch, in dieser
umfangreichen wissenschaftlichen Debatte zu urteilen. Dieser Beitrag behandelt sie als Hintergrund
für eine engere Beobachtung: Die frühen Arbeiten von Sy.Digital
versuchten, auf diesen Zustand zu reagieren, indem sie einen <em>einzigen</em>
organisatorischen Wertesatz stabil gegen Abdrift hielten, als ob die richtige
Antwort auf Werteerosion eine bessere Ausrichtung auf einen einheitlichen
Rahmen wäre.</p>
<p><strong>Die Erkenntnis in der Mitte der Entwicklung.</strong> Die entscheidende
Erkenntnis, die schließlich das Tractatus-Rahmenwerk neu gestaltete, war,
dass die Reaktion mit einem einzigen Rahmenwerk selbst falsch gedacht war. Die
tiefere Behauptung abgeleitet aus Isaiah Berlins ausgereifter Darstellung des Wertepluralismus,
am deutlichsten in seinem Vortrag von 1988 <em>„The Pursuit of
the Ideal“</em><a href="#fn19" class="footnote-ref" id="fnref19" role="doc-noteref"><sup>19</sup></a> — lautet, dass die Pluralität
echter menschlicher Werte kein Hindernis für ein kohärentes Wertesystem
ist, sondern eine Bedingung des menschlichen Lebens als solches. Berlins Ansicht, entwickelt
in <em>„Four Essays on Liberty“</em><a href="#fn20" class="footnote-ref" id="fnref20" role="doc-noteref"><sup>20</sup></a> entwickelt und in dem späten
Essay bekräftigt wurde, lautet, dass die Suche nach einem einzigen harmonischen Wertesystem
sowohl ein philosophischer Irrtum (da echte Güter manchmal
inkommensurabel sind) als auch eine historische Gefahr (da monolithische Wertesysteme
unter Druck zur Zwangsausübung neigen) ist. John Grays
interpretative Studie über Berlin entwickelt diese Lesart weiter: dass Pluralismus
für Berlin weder Relativismus noch eine zweitbeste Alternative zur
Suche nach einem einheitlichen moralischen Rahmen ist, sondern die Bedingung, unter der
ein wahrhaft menschliches Leben möglich ist.<a href="#fn21" class="footnote-ref" id="fnref21" role="doc-noteref"><sup>21</sup></a> Nach dieser Auffassung sind pluralistische Werte
kein Merkmal, das in einer Organisation, die für
etwas anderes konzipiert ist, untergebracht werden muss. Sie sind die Grundlage für die
Möglichkeit der Organisation.</p>
<p>Die praktische Konsequenz für das Tractatus-Framework war, dass
die Wertebeständigkeit nicht dadurch erreicht werden konnte, dass ein einziger
Wertesatz stabil gehalten wurde. Sie musste dadurch erreicht werden, dass pluralistische Werte
offen gehalten wurden indem strukturell verhindert wurde, dass die Plattform die
Pluralität zu einer einzigen Hierarchie zusammenfasst, sei es durch
Engagementoptimierung, prozedurale Homogenisierung oder den akkumulierten Druck
durch wettbewerbsorientierte Nachahmung. Die architektonische Aufgabe verlagerte sich von
<em> „Wie stabilisieren wir unsere Werte?“</em> zu <em>„Wie halten wir
pluralistische Werte im Laufe der Zeit wirklich pluralistisch?“</em> Abschnitt 2.3
beschreibt die Antwort des Tractatus-Frameworks auf das neu formulierte
Problem, und Abschnitt 2.4 beschreibt die dreischichtige konstitutionelle
Architektur, in der diese Antwort umgesetzt wird.</p>
<h3 id="the-tractatus-framework-as-values-stickiness-engineered">2.3
Das Tractatus-Framework als Technik zur Wertebeständigkeit</h3>
<p>Die Wertebeständigkeit von Village wird durch eine konstitutionelle
Architektur namens <em>Tractatus-Framework</em> umgesetzt. Der Name
spielt bewusst auf Wittgensteins <em>Tractatus
Logico-Philosophicus</em> (1921) an. Das Framework wurde
in den veröffentlichten philosophischen Materialien des Betreibers dokumentiert,<a href="#fn22" class="footnote-ref" id="fnref22" role="doc-noteref"><sup>22</sup></a><a href="#fn23" class="footnote-ref" id="fnref23" role="doc-noteref"><sup>23</sup></a> und seine philosophischen
Grundlagen stammen aus fünf Traditionen, die durch ein Jahrhundert
und eine Hemisphäre voneinander getrennt sind: die Unterscheidung zwischen dem Sagbaren und dem Unsagbaren bei
Wittgenstein, der Wertepluralismus von Isaiah Berlin, die
Forschung zu polyzentrischer Governance und Commons von Elinor Ostrom, die
Arbeit an einer Muster-Sprache für lebende Systeme von Christopher Alexander sowie
die von Te Mana
Raraunga und der Global Indigenous Data Alliance formulierten Rahmenwerke zur Datenhoheit der Māori.</p>
<p><strong>Von Wittgenstein: die epistemische Grenze.</strong>
Satz 7 des <em>Tractatus Logico-Philosophicus</em>
<em> „Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen“</em> ist
kein Ratschlag zur Resignation. Es ist eine epistemische Verpflichtung: Manche Dinge
lassen sich systematisieren, andere nicht, und die Verwechslung beider führt zu
Unsinn. Das Tractatus-Framework übernimmt diese Verpflichtung
architektonisch. Technische Optimierungen, Mustererkennung,
Informationsgewinnung, Messung all dies gehört zum Bereich des
Sagbaren, und die KI-Systeme der Plattform dürfen
innerhalb dieses Bereichs autonom handeln. Wertehierarchien, kulturelle
Protokolle, Trauerbewältigung, strategische Ausrichtung, die Abwägung
unvergleichbarer Güter all dies gehört zum Unaussprechlichen, und die
KI-Systeme der Plattform dürfen in diesen Bereichen nicht autonom handeln.
Die Grenze wird nicht durch Richtlinien, sondern durch Code durchgesetzt: Ein
BoundaryEnforcer-Dienst klassifiziert jede Entscheidungsart und verhindert, dass
die KI außerhalb des technischen
Bereichs autonom handelt.<a href="#fn24" class="footnote-ref" id="fnref24" role="doc-noteref"><sup>24</sup></a></p>
<p><strong>Aus Berlin: Wertepluralismus als Voraussetzung menschlichen
Lebens.</strong> Isaiah Berlins zentrale These, die er in
<em> „Two Concepts of Liberty“</em> (1958), <em>„Four Essays on
Liberty</em> (1969) entwickelt und in <em>The Pursuit
of the Ideal</em> (1988) am deutlichsten formuliert wurde, lautet, dass echte menschliche Werte pluralistisch,
manchmal unvereinbar und häufig im Konflikt miteinander stehen und dass der
Versuch, sie auf ein einziges harmonisches System zu reduzieren, sowohl
philosophisch falsch als auch historisch gefährlich ist.<a href="#fn25" class="footnote-ref" id="fnref25" role="doc-noteref"><sup>25</sup></a><a href="#fn26" class="footnote-ref" id="fnref26" role="doc-noteref"><sup>26</sup></a> So wie der Autor
Berlin versteht und wie John Grays interpretative Studie diese
Lesart weiterentwickelt,<a href="#fn27" class="footnote-ref" id="fnref27" role="doc-noteref"><sup>27</sup></a> ist Wertepluralismus kein
Relativismus. Er ist kein zweitbester Kompromiss, der eingegangen wird, wenn sich ein
vereinheitlichender Rahmen als unerreichbar erweist. Er ist die anthropologische
Voraussetzung, unter der die Entscheidungen, die das menschliche Leben erkennbar
menschlich machen, überhaupt erst verständlich werden. Ein Wesen, bei dem
jeder Wert auf einer einzigen Waage gegen jeden anderen abgewogen werden könnte,
würde keine Entscheidungen in dem Sinne treffen, wie Menschen sie treffen; ein Leben, in
dem sich niemals ein echter Kompromiss zwischen Gütern ergäbe, wäre
kein erkennbar menschliches Leben. Pluralistische Werte sind nach dieser Lesart
das, was den Menschen menschlich macht.</p>
<p>Die Implikation für die KI-Governance ist unmittelbar. <em>Keine objektive
Funktion löst Konflikte zwischen inkommensurablen Werten.</em> Jedes
System, das behauptet, über solche Werte hinweg zu „optimieren“, ist nicht neutral
es zwingt eine verborgene Hierarchie auf, und diese verborgene Hierarchie wird
in die Richtung dessen abdriften, was am einfachsten zu messen ist. Das
Tractatus-Framework übernimmt Berlins Engagement in drei spezifischen
architektonischen Formen. Erstens erkennt es sechs irreduzibel unterschiedliche
moralische Rahmenwerke an deontologisch, konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich,
kommunitaristisch und indigen-relational und weigert sich,
Konflikte zwischen ihnen algorithmisch zu lösen, sondern legt jeden
Konflikt einem menschlichen Entscheidungsträger vor, zusammen mit einer transparenten
Darstellung dessen, was jedes Rahmenwerk empfehlen würde und was jede Wahl
opfern würde.<a href="#fn28" class="footnote-ref" id="fnref28" role="doc-noteref"><sup>28</sup></a> Zweitens wendet es asymmetrische
Beweislasten auf wertgeladene Änderungen an: Eine Änderung, die eine
Sicherheitsschwelle verschärft, erfordert nur eine 60-prozentige Sicherheit, während eine Änderung, die
diese lockert, eine 85-prozentige Sicherheit erfordert, mit der Begründung, dass die
Folgen eines Fehlers nicht über alle Wertdimensionen hinweg symmetrisch sind und
die Kosten von Falsch-Negativen die Kosten von Falsch-Positiven übersteigen,
wenn Werte auf dem Spiel stehen.<a href="#fn29" class="footnote-ref" id="fnref29" role="doc-noteref"><sup>29</sup></a> Drittens, und am
wichtigsten für die in Abschnitt 2.2 skizzierte Lesart nach dem Pivot,
behandelt es die Erhaltung der Wertepluralität selbst als eine
Invariante der Ebene 1 der Plattform ist es nicht gestattet, die
Pluralität auf irgendeine Weise zu einer einzigen Hierarchie zu
reduzieren, einschließlich der indirekten Mittel der Optimierung in
Richtung Engagement-, Umsatz- oder Wachstumskennzahlen, die im Laufe
der Zeit stillschweigend zu dieser Reduzierung führen würden.</p>
<p><strong>Von Ostrom: polyzentrische Governance und verschachtelte
Unternehmen.</strong> Elinor Ostroms mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Forschung
in <em>„Governing the Commons“</em> (1990) zeigte, dass
Gemeinschaften gemeinsame Ressourcen durch polyzentrische
Governance effektiv verwalten mehrere unabhängige Autoritätszentren, die
ohne hierarchische Unterordnung operieren, mit klaren Grenzen,
Vereinbarungen zur kollektiven Entscheidungsfindung, Überwachung, abgestuften Sanktionen,
Konfliktlösung und verschachtelten Unternehmen.<a href="#fn30" class="footnote-ref" id="fnref30" role="doc-noteref"><sup>30</sup></a> Das Tractatus-Framework
greift dieses Engagement auf, indem es die Governance von Village als
<em> dreischichtige konstitutionelle Architektur</em> strukturiert, in der
universelle Prinzipien auf Plattformebene, Gemeinschaftsverfassungen auf
Mieter-Ebene und persönliche Präferenzen auf Mitglieder-Ebene jeweils
unter klar definierter Autorität operieren und ineinander verschachtelt sind,
ohne die unteren Ebenen zu unterordnen oder zu verdrängen. Abschnitt 2.4
dokumentiert die Architektur im Detail.</p>
<p><strong>Von Alexander: Strukturelle Integrität als Werte
Integrität.</strong> Christopher Alexanders Arbeit zu Muster
sprachen und Architekturtheorie (<em>A Pattern Language</em>,
1977; <em>The Nature of Order</em>, 20022004) argumentiert, dass lebende
Systeme strukturelle Eigenschaften aufweisen, die sich aus der
Beachtung der Beziehungen von Teilen zum Ganzen ergeben, und dass diese Eigenschaften nicht
durch Top-down-Planung erreicht werden können.<a href="#fn31" class="footnote-ref" id="fnref31" role="doc-noteref"><sup>31</sup></a> Fünf von Alexanders Prinzipien
sind als benannte Regeln im Tractatus-Framework kodifiziert: <em>Deep
Interlock</em> (Komponenten koordinieren sich durch gegenseitige Validierung
anstatt durch isolierte Genehmigung), <em>Structure-Preserving
Transformation</em> (Veränderungen bewahren die wesentliche Struktur),
<em> Gradients Rather Than Boundaries</em> (lebende Systeme funktionieren nach
Intensitätsgradienten statt nach binären Schaltern), <em>Living
Prozess</em> (das Framework entwickelt sich aus operativer Erfahrung
und nicht aus vorbestimmten Spezifikationen) und
<em> Nicht-Getrenntheit</em> (Governance ist in die Architektur eingebettet,
und nicht nachträglich angefügt).<a href="#fn32" class="footnote-ref" id="fnref32" role="doc-noteref"><sup>32</sup></a> Der letzte dieser Punkte ist
tragend für das Argument der Wertebeständigkeit. Eine nachträglich
angeschraubte Governance kann unter Druck umgangen werden; eine eingebettete Governance
kann dies nicht, da die Struktur, in der die Plattform operiert,
selbst die Governance ist. Dies ist Wertebeständigkeit, ausgedrückt als
architektonisches Prinzip.</p>
<p><strong>Aus dem Te Ao Māori: Kaitiakitanga und
Rangatiratanga.</strong> Indigene Rahmenwerke zur Datenhoheit,
insbesondere die Prinzipien von Te Mana Raraunga und die CARE-Prinzipien
für indigene Daten-Governance,<a href="#fn33" class="footnote-ref" id="fnref33" role="doc-noteref"><sup>33</sup></a><a href="#fn34" class="footnote-ref" id="fnref34" role="doc-noteref"><sup>34</sup></a> bieten eine umfassende Darstellung der
Beziehung zwischen Daten, Gemeinschaft und Autorität, die die
anderen vier Traditionen für sich genommen nicht liefern. Daten über eine
Gemeinschaft gehören dieser Gemeinschaft nicht einer Plattform, nicht einem
Forscher, nicht einer Regierung. Die Gemeinschaft übt
rangatiratanga (Selbstbestimmung) über ihre eigenen Daten aus; die Plattform
übt kaitiakitanga (Treuhandschaft) aus eine treuhänderische Verpflichtung zum
Schutz, nicht zum Besitz.<a href="#fn35" class="footnote-ref" id="fnref35" role="doc-noteref"><sup>35</sup></a> Das Tractatus-
Framework übernimmt diese Verpflichtung architektonisch: Mandantenisolierung,
gemeinschaftsgesteuerte Governance und souveränes Hosting auf
Infrastruktur außerhalb der US-Gerichtsbarkeit sind keine technischen Entscheidungen,
die zufällig mit indigener Datenhoheit übereinstimmen. Sie sind
Umsetzungen von Rangatiratanga als Design-Invariante.</p>
<h3 id="the-three-layer-constitutional-architecture">2.4 Die
dreischichtige konstitutionelle Architektur</h3>
<p>Das Tractatus-Framework wird bei Village durch eine
dreischichtige konstitutionelle Architektur implementiert, in der jede Schicht
an die darüberliegende Schicht gebunden ist und die darunterliegende Schicht einschränkt.<a href="#fn36" class="footnote-ref" id="fnref36" role="doc-noteref"><sup>36</sup></a></p>
<p><strong>Ebene 1 Universelle Plattformprinzipien
(unveränderlich).</strong> Bestimmte Verpflichtungen sind fest codiert und können
von keinem Mandanten, Administrator oder Nutzer außer Kraft gesetzt werden. Dazu gehören
die auf der Datenzugriffsebene durchgesetzte Isolierung von Mandantendaten; das Recht
jedes Mitglieds, jederzeit mit seinen Daten auszutreten; Einwilligungsanforderungen
für die Datennutzung; keine auferlegte Wertehierarchie über
Gemeinschaften; sowie das Prinzip der Nicht-Getrenntheit selbst Governance
ist in die Architektur eingebettet und wird nicht als Filter angewendet. Dies sind keine
Richtlinien, die durch einen Governance-Prozess geändert werden könnten. Es
handelt sich um strukturelle Einschränkungen, die bestimmte Kategorien von Verstößen
architektonisch unmöglich machen.</p>
<p><strong>Ebene 2 Verfassungsgrundsätze der Mitglieder (anpassbar
innerhalb von Ebene 1).</strong> Jedes Village definiert seine eigene Verfassung
innerhalb der durch Ebene 1 festgelegten Grenzen: seinen Ton und Kommunikationsstil,
seine Normen zur Inhaltsmoderation, sein Entscheidungsmodell
(Konsens, Mehrheit, delegiert), seine Einstellungen zu Datenschutz und Transparenz
, seine kulturellen Protokolle, seine Grenzen für KI-Unterstützung. Diese
Ebene verkörpert Berlins Wertepluralismus in der Praxis: Verschiedene
Gemeinschaften haben legitimerweise unterschiedliche Werte, und die Plattform
trägt dieser Vielfalt Rechnung, anstatt Homogenität aufzuzwingen. Ein
Familiendorf und ein Naturschutzdorf dienen unterschiedlichen Arten von
Gemeinschaften und sind unterschiedlich aufgebaut, weil ihre Werte
unterschiedlich sind. Die Plattform behandelt diesen Unterschied nicht als einen Fehler, der
behoben werden muss; sie behandelt ihn als die primäre Verteilung von Autorität
im System.</p>
<p><strong>Ebene 3 Persönliche Präferenzen der Mitglieder
(individuell).</strong> Einzelne Mitglieder konfigurieren ihre eigenen
Präferenzen innerhalb der Grenzen der Verfassung ihrer Gemeinschaft:
Benachrichtigungshäufigkeit, Spracheinstellungen, Stufen der KI-Unterstützung,
Datenschutz-Standardeinstellungen für ihre eigenen Inhalte. Die Präferenzen der Ebene 3 weichen den
Gemeinschaftsstandards der Ebene 2, die wiederum den universellen
Prinzipien der Ebene 1 weichen. Ebene 3 umfasst zudem ein dokumentiertes System von
dreizehn Weisheitstraditionen (Simone Weil über Achtsamkeit, Stoizismus,
Pflegeethik, Konfuzianismus, Buddhismus, Ubuntu, Judentum, Islam, Māori und
andere), die prägen, <em>wie</em> KI-Unterstützung gestaltet und
bereitgestellt wird, ohne jemals die strukturellen Schutzmechanismen der
Ebenen 1 und 2 außer Kraft zu setzen.<a href="#fn37" class="footnote-ref" id="fnref37" role="doc-noteref"><sup>37</sup></a></p>
<p>Die Architektur operationalisiert die Wertebeständigkeit. Ein
Abdrift verursachender Druck ein kommerzieller Anreiz zur Einschränkung der Privatsphäre,
ein Personalwechsel, bei dem ein Gründer durch einen auf Engagement optimierten
Nachfolger ersetzt wird, oder eine Nachahmung durch Wettbewerber, die die Plattform
in Richtung der Silicon-Valley-Standards drängt kann sich nicht als Richtlinienänderung
äußern, die den Code unberührt lässt. Um abzuweichen, muss die Plattform
Schicht 1 modifizieren, und Schicht 1 ist fest codiert. Eine Plattform, die
von ihren Verpflichtungen abweichen will, hat drei Optionen: den Code modifizieren,
den Code forken und eine andere Plattform betreiben oder die Einschränkung akzeptieren.
Die erste Option ist öffentlich sichtbar; die zweite ist ein Ausstieg; die dritte ist
das beabsichtigte Ergebnis. Die Architektur macht eine Abkehr
nicht metaphysisch unmöglich. Sie macht eine Abkehr sichtbar, kostspielig und
nachvollziehbar was das Maximum ist, das eine strukturelle Verpflichtung leisten kann.</p>
<h3 id="why-this-matters-for-the-research-programme">2.5 Warum dies
für das Forschungsprogramm von Bedeutung ist</h3>
<p>Das Blockx-Forschungsprogramm diagnostiziert die Wohlfahrtspathologie,
die entsteht, wenn Plattformmacht gegen die Interessen
von Ökosystemteilnehmern ausgeübt wird, die keine marktbasierte Verteidigung dagegen haben. Sein
Drei-Funktionen-Modell ist ein Werkzeug, um festzustellen, <em>wo</em> die
Pathologie entsteht: bei der Gatekeeper-Funktion (ausbeuterische
Preisgestaltung, Lock-in), bei der Gesetzgeberfunktion (einseitige
Regelsetzung ohne Mitspracherecht der Teilnehmer) oder bei der Funktion als Vertragspartei
(Interessenkonflikt als Partei und Regelsetzer zugleich). Lis
Erweiterung um die Verteilungsgerechtigkeit befasst sich mit der daraus resultierenden Wohlfahrtsverteilung
und schlägt einen zusätzlichen Ansatzpunkt für die
kartellrechtliche Analyse vor.</p>
<p>Die These dieses Beitrags lautet, dass die von diesen Analysen identifizierte Pathologie
am besten als <em>vorhersehbare Folge einer Werteverschiebung
in einer post-weberianischen Organisationsform</em> verstanden wird. Die drei
Funktionen sind die drei Orte, an denen sich diese Verschiebung zeigt; die
Verteilungsungleichheit ist das Phänomen, das diese Verschiebung hervorbringt. Das
Forschungsprogramm entwickelt eine analytische Antwort. Village entwickelt
eine architektonische Antwort. Beiden Projekten liegt das
gleiche Anliegen zugrunde dass die Macht der Plattformen durch Werte
eingeschränkt werden muss, die über die Markteffizienz hinausgehen und sie entwickeln unterschiedliche
Mechanismen für diese Einschränkung. Die Überschneidung liegt auf der Werteebene,
nicht nur auf der strukturellen Ebene. Die strukturellen Verpflichtungen, die
in den Abschnitten 3 (die Plattform) und 4 (das KI-Substrat) dokumentiert sind,
zusammen mit den Zuordnungen in den Abschnitten 6 und 7 und den Prüfkriterien
in Abschnitt 8, sind nicht die These des Artikels. Sie sind die
Umsetzung der These. Die These lautet, dass die Beständigkeit von Werten
als Architektur erreichbar ist, dass das Tractatus-Framework von Village
eine solche Architektur darstellt und dass auf der Ebene von Gemeinschaften unterhalb der Big-Tech-Ebene die
Architektur anhand von Artefakten aus Primärquellen überprüfbar ist, ohne dass die
Plattform vertrauliche Geschäftsinformationen preisgibt.</p>
<hr />
<h2 id="section-3-village-as-the-case">Abschnitt 3 Village als
Fallbeispiel</h2>
<p>Dieser Abschnitt dokumentiert den Umfang, die Größenordnung und die
architektonischen Verpflichtungen der Plattform mit der Genauigkeit, die ein Leser benötigt, um
das Anwendungsbeispiel zu bewerten. Die hier beschriebenen Verpflichtungen sind die
Umsetzung des Tractatus-Frameworks aus Abschnitt 2. Jede davon ist
anhand des in Abschnitt 8 zitierten öffentlichen Artefakts überprüfbar.</p>
<h3 id="scale-scope-and-stage">3.1 Umfang, Reichweite und Entwicklungsstand</h3>
<p>Village richtet sich bewusst an ein Publikum außerhalb der großen Tech-Konzerne. Jede Community
ist durch die Systemarchitektur auf 200 Mitglieder begrenzt; die Startkonfiguration
umfasst 25 Mitglieder, und eine Erweiterung auf 200 erfordert ein explizites
Zusatzabonnement. Communities mit mehr als 200 Mitgliedern werden
zu einer bilateralen Föderation mit anderen Villages angeleitet, anstatt
unbegrenzt innerhalb eines einzelnen Mandanten zu wachsen.<a href="#fn38" class="footnote-ref" id="fnref38" role="doc-noteref"><sup>38</sup></a> Der Artikel macht keine Aussagen über die
Anwendbarkeit von Village auf Plattformebene, die über die
Obergrenze von 200 Mitgliedern pro Community hinausgeht; es handelt sich um ein Anwendungsbeispiel auf
Community-Ebene, nicht auf Plattformebene im Sinne der großen Tech-Unternehmen. Die
Obergrenze von 200 Mitgliedern ist selbst eine Verpflichtung zur Wertebindung: Die
Plattform kann nicht zum Knotenpunkt eines großen Netzwerks werden, da sie
es strukturell ablehnt, eine einzelne Community über diese
Obergrenze hinaus zu skalieren, und die skalierungsbedingten Drucke, die größere
Plattformen zu ausbeuterischen Praktiken treiben, sind für Village strukturell nicht gegeben
.</p>
<p>Die Plattform unterstützt derzeit zwölf Produkttypen Gemeinschaft,
Familie, Whānau, Governance, Ausschuss, Mitgliedschaft, Unternehmen,
Bistum, Mitfahrgelegenheit, Naturschutz, Diaspora und Vereine , von denen jeder
das Vokabular der Benutzeroberfläche, die Standard-Governance-Strukturen
und die Funktionsschwerpunkte über ein Vokabularsystem neu konfiguriert, das
auf einer einzigen Codebasis läuft. Die Konsequenz für eine Werteanalyse
ist, dass die Verteilungszusagen von Village auf der
Architekturebene getroffen werden, nicht pro Produkt. Ein Whānau-Dorf und ein
Naturschutzdorf werden von denselben Layer-1-Invarianten, derselben
Pauschalpreis-Zusage und derselben verfassungsmäßigen
Selbstverpflichtung bedient. Der Pluralismus findet auf Layer 2 statt.</p>
<p>Die Betreibergesellschaft ist My Digital Sovereignty Ltd, eine
neuseeländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gründer. Der Gründer ist
74 Jahre alt und hat dies öffentlich als strukturelle Schwäche bezeichnet,
die der geplante gemeinnützige Trust des Unternehmens vorläufig
<em> Te Puna Rangatiratanga</em> (The Sovereignty Foundation) genannt
beheben soll. Der Einsatz von KI-Unterstützung (Claude von Anthropic) wird
als Teil der operativen Kapazität des Unternehmens offengelegt und
auf der <em>„Über uns</em> “-Seite des Unternehmens dokumentiert.</p>
<h3 id="architectural-commitments">3.2 Architektonische
Verpflichtungen</h3>
<p>Jede hier genannte Verpflichtung ist anhand des zitierten öffentlichen Artefakts
überprüfbar. Die Tabelle zur strukturellen Prüfung in Abschnitt 8 formalisiert die
Verifizierungsmethodik.</p>
<p><strong>Architektonische Mandantenisolierung.</strong> Jedes Village ist
architektonisch von jedem anderen Village isoliert. Die Isolierung wird
auf der Datenzugriffsebene durch ein Mandantenfilter-Plugin durchgesetzt, das
automatisch auf jede Datenbankabfrage angewendet wird. Tenant-übergreifende Abfragen werden
als Design-Invariante abgelehnt, und diese Ablehnung wird im
Codepfad durchgesetzt, nicht nur in der Richtlinie. Dies ist ein universelles Prinzip der Ebene 1
und keine Funktion, die von einem Administrator oder einem
zukünftigen Eigentümer ohne eine im öffentlichen
Repository sichtbare Codeänderung deaktiviert werden kann.</p>
<p><strong>Pauschalpreis pro Community ohne Abrechnung pro Nutzer
.</strong> Village berechnet einen Pauschalpreis pro Community
anstatt pro Mitglied, wobei ein Gründungsprogramm frühen Communities eine dauerhafte
Preissenkung von 50 % bietet, die vertraglich
festgeschrieben ist und nicht erhöht werden darf. Es gibt keine Gebühr pro Sitzplatz, keine Gebühr pro Nachricht und
keine Stufen, die bei einer Mitgliederzahl unterhalb der festgelegten Obergrenze gesperrt sind. Das
kommerzielle Interesse der Plattform liegt daher in der Mitgliederbindung auf
Community-Ebene, nicht darin, aus dem Wachstum innerhalb des
Ökosystems Kapital zu schlagen. Die Beseitigung des Anreizes für die Gatekeeper-Funktion, aus dem
Wachstum Kapital zu schlagen, ist eine Verpflichtung zur Wertebindung, die durch die
Preisarchitektur zum Ausdruck kommt.</p>
<p><strong>Mitgliederobergrenze durch Design; Föderation für Skalierung.</strong>
Communities wachsen durch Add-ons auf 200 Mitglieder an; darüber hinaus erfolgt die Erweiterung
durch Föderation statt durch monolithisches Wachstum. Die
Obergrenze von 200 Mitgliedern ist eine bewusste Designentscheidung, die sich von Big Tech abhebt.
Die Föderation zwischen Communities ist als bilateraler Vertrag
zwischen den beiden Communities strukturiert, wobei die Plattform die
Infrastruktur bereitstellt, aber keine Gegenpartei darstellt.</p>
<p><strong>Anbietersouveränität.</strong> Die Laufzeit-Infrastruktur von Village
befindet sich außerhalb der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Produktionsserver
laufen auf OVH (Frankreich) für europäische Mandanten und auf Catalyst Cloud
(Porirua, Neuseeland) für Mandanten aus Ozeanien und dem asiatisch-pazifischen Raum. Der
Zahlungsanbieter ist Airwallex (NZ) Limited. Der Betreiber nutzt weder
Stripe, Google Cloud, AWS, Microsoft Azure, Cloudflare noch irgendeinen
anderen in den USA ansässigen Laufzeitdienst. Der US CLOUD Act erweitert
die Zuständigkeit der US-Behörden auf Infrastruktur in US-Besitz weltweit; durch die
Wahl von nicht-US-amerikanischen Laufzeitdiensten stellt die Plattform die von ihr
verwahrten Daten strukturell
und nicht nur rechtlich außerhalb dieses Zuständigkeitsbereichs.</p>
<p><strong>Verfassungsmäßige Selbstbindung.</strong> My Digital
Sovereignty Ltd veröffentlicht eine versionierte, mehrsprachige Verfassung als
das primäre Instrument der Plattform zur Selbstbeschränkung.<a href="#fn39" class="footnote-ref" id="fnref39" role="doc-noteref"><sup>39</sup></a> Die aktuelle Version (1.2.0,
gültig ab 20.11.2025) ist in Englisch, Deutsch, Französisch,
Niederländisch und Te Reo Māori veröffentlicht. Die Verfassung legt ausdrücklich fest, wozu sich die
Plattform verpflichtet und was sie ablehnt einschließlich der Ablehnung
des Datenverkaufs, des Modelltrainings anhand von Mitgliederinhalten, der Verhaltensverfolgung,
der proprietären Bindung und des Zugriffs auf Inhalte durch Plattformadministratoren.
Eine Zusammenfassung der sechs Grundprinzipien des Betreibers ist
ebenfalls auf der Seite <em>„Werte“</em> veröffentlicht,<a href="#fn40" class="footnote-ref" id="fnref40" role="doc-noteref"><sup>40</sup></a> und ein kürzerer Überblick über die
philosophischen Positionen unter den vier Themenbereichen menschliche Handlungsfähigkeit, Datenhoheit,
Community First und radikale Transparenz ist
auf der Seite <em>„Philosophie“</em> veröffentlicht.<a href="#fn41" class="footnote-ref" id="fnref41" role="doc-noteref"><sup>41</sup></a></p>
<p><strong>Volle Datenportabilität und Austrittsrechte.</strong> Mitglieder
und Gemeinschaften können jederzeit austreten und ihre Daten
in offenen Formaten mitnehmen. Die Löschverpflichtung in der Satzung
legt fest, dass Inhalte bei der Löschung aus
Produktionsdatenbanken, Backups und KI-Systemen entfernt werden und nicht als
„gelöscht“ markiert werden, während sie weiterhin an einem zugänglichen Ort verbleiben. Austritt und
Löschung sind veröffentlichte Verpflichtungen, die durch Code gestützt werden, der
im Repository einsehbar ist.</p>
<h3 id="governance-posture-and-planned-commitments">3.3 Governance-
Haltung und geplante Verpflichtungen</h3>
<p>Drei Verpflichtungen werden als <em>Absichtserklärung</em> und nicht als
<em> vollendete Tatsache</em> veröffentlicht und als solche offengelegt.</p>
<p><strong>Wohltätigkeitsstiftung (geplant).</strong> Der Betreiber hat
den Namen <em>Te Puna Rangatiratanga</em> reserviert und einen
verfassungsrechtlichen Rahmen für einen neuseeländischen gemeinnützigen Trust vorbereitet, der
die Verfassung, das Tractatus-Governance-Rahmenwerk und
Nachfolgeprotokolle enthalten würde. Die formelle Gründung hängt von der
Reifung von Beziehungen ab, die dem Trust echte
Governance-Tiefe verleihen würden, anstatt nur eine juristische Hülle zu sein; er ist ausdrücklich noch nicht
eingetragen.</p>
<p><strong>Technischer Beirat (geplant).</strong> Der Betreiber
hat das Mandat für einen unabhängigen Technischen Beirat
veröffentlicht, mit der Verpflichtung, dass mindestens 50 % der Sitze
für Vertreter indigener Völker oder des Globalen Südens reserviert werden. Der Beirat befindet sich in der
Gründungsphase; es wurden noch keine Mitglieder öffentlich benannt, und der Betreiber
hat öffentlich erklärt, dass der Beirat erst dann bekannt gegeben wird, wenn er
über ausreichende Tiefe verfügt, um glaubwürdig zu sein.</p>
<p><strong>Stimme der Community in der Governance (geplant).</strong> Mechanismen,
die es Village-Abonnenten ermöglichen, sich in der Plattform-Governance zu äußern,
gewichtet nach dem kumulativen Abonnementbeitrag, werden als
in der Entwicklung befindliches Konzept veröffentlicht und sind ausdrücklich noch nicht umgesetzt. Die
aktuelle öffentliche Position des Betreibers lautet, dass dieser Mechanismus eher
in Zusammenarbeit mit Māori-Governance-Forschern
entwickelt werden dürfte als isoliert.</p>
<p>Die öffentliche Bekanntgabe des Planungsstatus ist an sich schon ein
Schritt zur Festigung der Werte: Jede geplante Verpflichtung, sofern sie umgesetzt wird, befasst sich mit
einem Layer-1-Anliegen, das die Architektur allein noch nicht lösen kann.
Die Leser sind eingeladen, Village sowohl anhand der bereits realisierten
Architektur als auch anhand der Offenheit der geplanten Erweiterungen zu beurteilen.</p>
<hr />
<h2 id="section-4-the-ai-substrate-village-ai-as-a-situated-language-layer">Abschnitt
4 Das KI-Substrat: Village AI als situierte Sprachebene</h2>
<h3 id="why-the-ai-substrate-matters-for-the-thesis">4.1 Warum das KI-Substrat
für die These von Bedeutung ist</h3>
<p>Die in Abschnitt 3 dokumentierten strukturellen Verpflichtungen beschreiben die
<em> Plattformseite</em> von Village. Ein Leser könnte zu Recht fragen,
ob die Argumentation hier endet. Das tut sie nicht und kann es auch nicht, und zwar aus einem
Grund, der für den gegenwärtigen Moment spezifisch ist: Die Plattform wird
über Systeme künstlicher Intelligenz betrieben, und diese Systeme sind
selbst eine Umsetzungsschicht, auf der Werte abdriften oder festgehalten
werden können. Eine Plattform, deren konstitutionelle Architektur ihre menschlichen
Betreiber bindet, ihr KI-Substrat jedoch ungebunden lässt, wäre eine
Plattform, deren Wertebeständigkeit bestenfalls partiell wäre. Die Frage,
für die das Forschungsprogramm analytische Werkzeuge entwickelt ob
Plattformmacht gegen das Wohl strukturell
abhängiger Teilnehmer ausgeübt wird , ist zunehmend eine Frage nach der <em>KI,
die die Interaktion der Plattform mit ihren Teilnehmern vermittelt</em>,
und nicht nur nach der in traditionellem Code geschriebenen Geschäftslogik.</p>
<p>Dieser Abschnitt dokumentiert, was Village auf der Ebene des KI-Substrats unternommen hat.
Er stützt sich im Wesentlichen auf Artikel 5 der vom Betreiber veröffentlichten
Reihe <em>„AI Governance for Communities“</em>, <em>„Village AI as a
Situated Language Layer“</em> (April 2026),<a href="#fn42" class="footnote-ref" id="fnref42" role="doc-noteref"><sup>42</sup></a> der die Gestaltungsprinzipien,
die Architektur, den Governance-Rahmen, die Trainingsmethodik
und die Sicherheitslage der KI-Komponente der
Plattform darlegt. Der Zweck dieses Abschnitts besteht nicht darin, Artikel 5
vollständig wiederzugeben, sondern ihn in den Kontext der Argumentation zu „Werte-Bindung“ aus
Abschnitt 2 zu stellen und deutlich zu machen, was ein Leser des Forschungsprogramms
daraus mitnehmen sollte.</p>
<h3 id="what-a-situated-language-layer-is">4.2 Was eine Situated
Language Layer ist</h3>
<p>Artikel 5 führt den Begriff <em>„Situated Language Layer“</em>
(SLL) ein, um ein kleines, lokal trainiertes Sprachmodell zu bezeichnen, das auf einer
von der Community kontrollierten Infrastruktur läuft. Der Artikel geht konkret auf
die Wortwahl ein: <em>„In der Philosophie bezieht sich situiertes Wissen auf
ein Verständnis, das aus einem bestimmten Kontext hervorgeht und durch
spezifische Beziehungen, Geschichten und Werte geprägt ist. Eine Situated Language
Layer ist eine KI, die weiß, wo sie sich befindet, wem sie dient und was sie
nicht tun sollte weil die Gemeinschaft, die sie trainiert hat, diese
Entscheidungen explizit getroffen hat.“</em><a href="#fn43" class="footnote-ref" id="fnref43" role="doc-noteref"><sup>43</sup></a> Die Bezeichnung
<em> „klein“</em> ist ebenfalls bewusst gewählt: <em>„Ein Modell, das klein genug ist, um
auf bescheidener Hardware zu laufen, ist ein Modell, das die Gemeinschaft tatsächlich
kontrollieren kann. Ein Modell, das auf der Grundlage von Inhalten der Gemeinschaft, mit deren
Zustimmung und unter deren Governance trainiert wurde, ist ein Modell, dessen Verhalten die
Gemeinschaft überprüfen, anpassen und zur Rechenschaft ziehen kann.“</em></p>
<p>Die Architektur wird in Artikel 5 eher auf einer Governance-Ebene
als auf einer technischen Ebene beschrieben. Für die vorliegende
Abhandlung sind fünf Elemente relevant.</p>
<p><strong>Open-Weight-Grundmodell.</strong> Die Village AI
geht von einer Open-Weight-Grundlage aus derzeit die
14-Milliarden-Parameter-Qwen2-Familie von Alibaba, die nach einer
Bewertung ausgewählt wurde, da die Modellgewichte von
Prüfern überprüft werden können, das Modell auf gemeinschaftseigener Hardware läuft, ohne
von einem einzelnen Anbieter abhängig zu sein, und das Modell ohne
Zustimmung oder Wissen des Entwicklers feinabgestimmt werden kann. Artikel
5 dokumentiert, dass die Wahl des Basismodells in der Praxis bereits
einmal revidiert wurde: Village verwendete zunächst die Llama-Familie von Meta,
bevor es aufgrund der überlegenen mehrsprachigen
Leistung, insbesondere für Te Reo Māori und die europäischen
Sprachen, die die Plattform unterstützt, zu Qwen2 migrierte. Die Wahl der Basis ist an sich
eine Governance-Entscheidung, und der Betreiber behandelt sie auch als solche.</p>
<p><strong>Parameter-effiziente Feinabstimmungsadapter.</strong> Auf
der Open-Weight-Grundlage baut Village dünne Adapterschichten auf,
die durch parameter-effiziente Feinabstimmung erzeugt werden. Jeder Adapter
kodiert Gemeinschaftswerte, Governance-Grenzen und Domänenwissen,
das für seinen Gemeinschaftstyp spezifisch ist. Artikel 5 nennt drei
Governance-Vorteile dieses Ansatzes: Adapter sind deutlich
kostengünstiger zu trainieren als vollständige Modelle, was gemeinschaftsautonome KI
auf Gemeinschaftsebene wirtschaftlich tragfähig macht; Adapter können aktualisiert werden, wenn
sich Gemeinschaftswerte weiterentwickeln, ohne dass ein Training von Grund auf neu durchgeführt werden muss; und
Adapter können sofort zurückgesetzt werden, wenn ein Trainingslauf zu
unerwünschtem Verhalten führt. Die Reversibilität ist selbst eine Eigenschaft der Wertebeständigkeit:
Eine Plattform, deren KI nicht zurückgesetzt werden kann, verfügt über eine KI, die
schneller abdriften wird, als ihre Governance-Prozesse korrigieren können.</p>
<p><strong>Spezialisierung nach Produkttyp.</strong> Village betreibt
kein einziges KI-Modell, das für alle Nutzer gleichermaßen gilt. Artikel 5 dokumentiert,
dass die Plattform auf den jeweiligen Produkttyp spezialisierte Modelle einsetzt, von denen jedes
auf das spezifische Vokabular, die Governance-Strukturen und
den kulturellen Kontext seines Community-Typs abgestimmt ist. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Artikel 5 befanden sich neun Spezialisierungen
in der Produktion: Whānau, Episkopalkirche,
Gemeinde, Familie, Unternehmen sowie vier weitere Spezialisierungen,
die erst dann aktiviert werden, wenn der erste echte Mandant dieses Typs existiert
(Naturschutz, Diaspora, Vereine, Alumni). Ein 14B-Community-Modell
dient als Fallback für jeden Produkttyp ohne eigene
Spezialisierung, und das Routing wird von einem InferenceRouter übernommen, der
das richtige Modell basierend auf dem Produkttyp des anfragenden Mandanten
auswählt. Artikel 5 stellt klar, dass es sich hierbei um ein Governance-Design handelt und nicht
einfach um eine Leistungsoptimierung: <em>„Jede Community erhält das
Modell, das auf Inhalte trainiert wurde, die ihren eigenen am ähnlichsten sind, und nicht einen
allgemeinen Assistenten, der für alle gleichermaßen geeignet ist.“</em></p>
<p><strong>Datensouveränität als architektonische Vorgabe.</strong>
Community-Inhalte verbleiben auf der Infrastruktur der Community. Trainingsdaten
werden aus den eigenen Inhalten der Community bezogen, die auf ihrer eigenen
Infrastruktur gespeichert sind. Es werden keine Abfragen, Antworten oder Nutzungsdaten
an externe Systeme übertragen. Artikel 5 behandelt dies nicht als eine Richtlinie, die
über ein Einstellungsmenü geändert werden könnte, sondern als architektonische
Einschränkung: <em>„Die Community kann diese Aussagen überprüfen, da das
gesamte System überprüfbar ist.“</em></p>
<p><strong>Graceful Degradation.</strong> Die Routing-Infrastruktur
unterstützt den Fallback vom primären GPU-Endpunkt zu einem CPU-basierten
Modell mit reduzierter Qualität, anstatt stillschweigend auszufallen, und die
Community wird informiert, wenn dies geschieht. Transparenz hinsichtlich von Leistungsgrenzen
ist selbst eine Governance-Verpflichtung im Rahmen von Artikel 5.
4.3</p>
<h3 id="the-ai-substrate-subjected-to-the-tractatus-framework">4.3
Das dem Tractatus-Framework unterworfene KI-Substrat</h3>
<p>Die strukturellen Verpflichtungen in Abschnitt 2.3 und Abschnitt 2.4 gelten
für das KI-Substrat ebenso sicher wie für die Plattformlogik.
Dieser Unterabschnitt macht die Entsprechungen explizit.</p>
<p><strong>Die roten Hardlines der Schicht 1 werden in der KI
selbst durchgesetzt.</strong> Artikel 5 listet vier rote Hardlines auf, die
als architektonische Einschränkungen und nicht als Richtlinien eingebettet sind, die
übersteuert werden könnten: Die KI darf keine Entscheidungen für Menschen treffen; die
KI darf keine Verhaltensprofile von Mitgliedern erstellen; die KI darf nicht
auf Interaktion optimieren; und die KI darf die Inhalte eines Mitglieds
nicht ohne Genehmigung an ein anderes Mitglied weitergeben. Jede dieser Regeln entspricht einer
Tractatus-Ebene-1-Invariante, die in Abschnitt 2.4 dieses Artikels dokumentiert ist.
Die erste entspricht der Wittgensteinschen Grenze zwischen dem
Sagbaren und dem Unaussprechlichen (Abschnitt 2.3) Werte und
wertgeladene Entscheidungen sind im Sinne des Tractatus
unaussprechlich und können daher nicht an Maschinen delegiert
werden. Die zweite und vierte entsprechen den Invarianten der
Mieterisolierung und der Überwachungsfreiheit zwischen Mietern, die
auch in der Datenzugriffsebene der Plattform durchgesetzt werden. Die dritte
entspricht der Weigerung des Betreibers, eine Zielfunktion für die
Interaktion zu übernehmen, was eine direkte Folge von Berlins
Wertpluralismus ist wie in Abschnitt 2.3 beschrieben, führt ein System, das über
inkommensurable Werte hinweg optimiert, eine versteckte Hierarchie ein, und die
Weigerung von Village, auf Interaktion zu optimieren, ist der Ausdruck dieser
Weigerung auf der KI-Ebene.</p>
<p><strong>Guardian Agents überprüfen die KI-Ausgabe in einem anderen epistemischen
Bereich als der Generierung.</strong> Dies ist die direkte operative
Konsequenz von Wittgensteins Unterscheidung zwischen dem Sagbaren und dem Unsagbaren, wie
in Abschnitt 2.3 beschrieben. Die Guardian Agents, dokumentiert in
<em> Guardian Agents and the Philosophy of AI Accountability</em><a href="#fn44" class="footnote-ref" id="fnref44" role="doc-noteref"><sup>44</sup></a> überprüfen die KI-Ausgabe anhand der
Einbettungsähnlichkeit, nicht durch zusätzliche generative Inferenz.
Messung, nicht Klassifizierung. Die Architektur ist so ausgelegt, dass die
KI-Komponente, die Antworten generiert, in einem Bereich operiert, der
zwangsläufig das Unaussprechliche berührt, während die Komponente, die
diese Antworten überprüft, vollständig im Bereich des Aussprechbaren operiert. Der Verifizierer ist
kein weiterer Sprecher er ist ein Messinstrument. Dies ist die
Wertbeständigkeit auf der Inferenzebene.</p>
<p><strong>Gemeinschaftsspezifische Adapter sind die Layer-2-Umsetzung auf dem
KI-Substrat.</strong> So wie jedes Dorf seine eigene Layer-2-
Gemeinschaftsverfassung innerhalb der in Abschnitt 2.4 beschriebenen
universellen Layer-1-Grenzen definiert, verfügt jedes Dorf über einen eigenen Adapter, der die
Werte, kulturellen Protokolle und Governance-Grenzen der Gemeinschaft
in das KI-Verhalten einkodiert. Die Spezialisierung pro Produkttyp ist Pluralismus,
der auf der KI-Basisebene operationalisiert wird: Die KI eines Familiendorfes ist keine
Richtlinienebene auf einem Einheitsmodell, sondern ein
anders trainiertes Modell, dessen Entscheidungen während des Trainings die
Werte des Familiendorfes widerspiegeln. Dies ist die Antwort der KI-Ebene auf Berlins
Anmerkung in Abschnitt 2.3, dass keine Zielfunktion Wertekonflikte
zwischen inkommensurablen Werten auflöst: Village betreibt nicht eine einzige KI
mit einer Wertehierarchie, sondern mehrere KIs, die auf unterschiedlichen
Wertesätzen trainiert wurden.</p>
<p><strong>Gegen-Training gegen Vorurteile im Internet-Maßstab ist die
Anwendung von Werte-Stickiness auf den Trainingsprozess selbst.</strong> Artikel
5 stellt klar, dass Basismodelle implizite Annahmen enthalten, die
die Demografie der produktivsten Mitwirkenden im Internet widerspiegeln, und
dass diese Annahmen mit den Werten der Gemeinschaft in Konflikt stehen können. Die
Reaktion des Betreibers, wie sie in Artikel 5 beschrieben wird, ist explizites
Gegen-Training und nicht Zensur: Wo das Basismodell
Effizienz als bedingungslos erstrebenswert behandelt, kann das
Fine-Tuning die Standardeinstellung so verschieben, dass Gründlichkeit im
Community-Kontext höher bewertet wird; wo das Basismodell direkte
Kommunikation als bevorzugte Form behandelt, kann das
Fine-Tuning die Standardeinstellung so verschieben, dass
indirekte Ansätze als Respekt und nicht als Ausweichen interpretiert werden.
Artikel 5 formuliert die zugrunde liegende Verpflichtung so, dass sichergestellt wird, dass die KI
die Werte der Gemeinschaft widerspiegelt und nicht die Werte des Internets,
die darin als Werte keiner bestimmten Gemeinschaft beschrieben werden.<a href="#fn45" class="footnote-ref" id="fnref45" role="doc-noteref"><sup>45</sup></a> Die Entscheidung, wogegen
gegen trainiert werden soll, ist selbst eine Governance-Entscheidung, die
durch die Prozesse der Gemeinschaft dokumentiert und geprüft wird, anstatt
an die Entwickler des Modells delegiert zu werden.</p>
<p><strong>Die Einwilligung ist opt-in, granular, widerrufbar und
informiert.</strong> Artikel 5 beschreibt das Einwilligungsregime für das KI-Training
an Mitgliederinhalten genau mit diesen vier Begriffen: opt-in
(Standard ist Ausschluss), granular (Mitglieder können bestimmten Verwendungen zustimmen
, anderen jedoch nicht zustimmen), widerrufbar (der Widerruf löst ein erneutes Training ohne
diesen Inhalt aus) und informiert (klare, nicht-technische Erklärungen darüber, was
Training bedeutet). Jede dieser Eigenschaften ist eine Wertestabilitätseigenschaft auf der
Ebene der Mitgliederbeziehung: Die Plattform kann nicht dazu neigen, eine
Zustimmung anzunehmen, die sie nicht hat, da der Code explizite
Zustimmungsflags pro Verwendungszweck erfordert, bevor ein Trainingslauf den
Inhalt einbezieht. Die drei derzeit im Einwilligungsmodell des Betreibers dokumentierten
Einwilligungsklassen für KI-Zwecke sind <code>ai_triage_memory</code>,
<code> ai_ocr_memory</code> und
<code> ai_summarization_memory</code>, denen ein Mitglied jeweils
separat zustimmen oder die es ablehnen kann.</p>
<h3 id="the-rate-of-ai-capability-change-as-empirical-context">4.4
Die Geschwindigkeit der Veränderung von KI-Fähigkeiten als empirischer Kontext</h3>
<p>Artikel 5 enthält einen Abschnitt zur Sicherheit in <em>einer</em> sogenannten <em>
„Post-Mythos-Welt</em>“. Der Verweis bezieht sich auf die Offenlegung eines Modells durch Anthropic im April 2026,
das das Unternehmen nicht öffentlich veröffentlichen wollte, da es laut
der Offenlegung in der Lage ist, Software-Schwachstellen in großem Umfang in
allen gängigen Betriebssystemen und Webbrowsern aufzudecken und funktionierenden
Angriffscode gegen diese zu erstellen. Die Fähigkeiten wurden im Rahmen eines
kontrollierten Freigabeprogramms (Project Glasswing) etwa
vierzig großen Technologieunternehmen angeboten, damit diese ihre
eigenen Schwachstellen aufspüren und beheben konnten, bevor sich vergleichbare Fähigkeiten verbreiteten.
Artikel 5 führt diese Fakten an und zieht daraus eine unmittelbare praktische
Schlussfolgerung: Die Fähigkeit, versteckte Software-Schwachstellen zu identifizieren und auszunutzen
bisher eine Domäne staatlicher Cyberprogramme
wird in ein oder zwei Jahren für jeden zugänglich sein, der
Zugang zu einem ausreichend leistungsfähigen Modell hat. Die Eintrittsbarriere sinkt
von Millionen von Dollar und jahrelanger Expertise auf eine einzige Modellanfrage
.<a href="#fn46" class="footnote-ref" id="fnref46" role="doc-noteref"><sup>46</sup></a></p>
<p>Der Grund für die Erwähnung dieser Tatsache in der vorliegenden Abhandlung ist nicht,
über das Tempo des Wandels der KI-Schlussfolgerungsfähigkeiten zu spekulieren
oder ein bestimmtes Ergebnis vorherzusagen. Der Punkt ist enger gefasst: <em>Die
empirische Tatsache, dass sich die KI-Fähigkeiten rasch verändern, wie in
den von Artikel 5 zitierten Primärquellen dokumentiert, ist Teil des Kontexts, in
dem die analytische Arbeit des Forschungsprogramms durchgeführt wird.
</em> Ein Forschungsprogramm, das rechtliche und analytische Ein Forschungsprogramm, das rechtliche und analytische
Instrumente für Plattformmacht entwickelt, tut dies, während das Substrat, über das
Plattformmacht ausgeübt wird die KI, die zwischen der
Plattform und ihren Teilnehmern vermittelt selbst ein bewegliches Ziel ist. Diese Tatsache
klärt zwar keine theoretische Frage, stellt jedoch fest, dass
die strukturelle Frage <em>wer die KI einschränkt, wie und
über welchen Mechanismus?</em> eher eine aktuelle als eine
zukünftige ist. Die Sichtweise des Betreibers, die in der Reihe „AI Governance
for Communities“ dokumentiert ist, lautet, dass architektonische Antworten auf diese
Frage Mangelware sind und dass die Verankerung von Werten auf der KI-
Grundlage einer der wenigen Ansätze ist, die von einer
Community-basierten Plattform umgesetzt werden können, ohne darauf zu warten, dass Regulierung oder generische
Sicherheitswerkzeuge nachziehen.</p>
<p>Artikel 5 dokumentiert zudem die spezifische Reaktion des Betreibers in Bezug auf die Sicherheitslage
im Post-Mythos-Kontext: Abhängigkeitsprüfungen, eine Richtlinie für einen 48-Stunden-
Patch-Zyklus, AIDE-Dateiintegritätsüberwachung auf beiden
Produktionsservern, Verschlüsselung im Ruhezustand mittels AES-256-CBC und das
anhaltende Fehlen von Abhängigkeiten von US-Clouds was der Artikel
<em>als Sicherheitsmaßnahme sowie als
Souveränitätsmaßnahme darstellt</em>, mit der Begründung, dass <em>„ein kleines,
gut verteidigtes Ziel nicht im Wirkungsradius der
Massenausbeutungsszenarien liegt, die Fähigkeiten der Mythos-Klasse
ermöglichen.“</em><a href="#fn47" class="footnote-ref" id="fnref47" role="doc-noteref"><sup>47</sup></a> Dies sind konkrete operative
Maßnahmen, die öffentlich dokumentiert sind, und keine spekulativen
Standpunkte.</p>
<h3 id="relevance-to-the-research-programme">4.5 Relevanz für das
Forschungsprogramm</h3>
<p>Das Forschungsprogramm analysiert Plattformmacht. Das KI-Substrat einer Plattform
wird zunehmend zum Mechanismus, durch den Plattformmacht
über die Teilnehmer des Ökosystems ausgeübt wird die Vermittlungsschicht
zwischen den Regeln der Plattform und der Erfahrung der Teilnehmer mit
diesen. Die Frage <em>„Wie wird die KI dieser Plattform eingeschränkt?“</em>
wird daher Teil der <em>Frage „Wie wird die Macht dieser Plattform
eingeschränkt?“</em>, und ein Artikel, der die strukturellen
Verpflichtungen von Village auf das Drei-Funktionen-Modell abbildet,
während das KI-Substrat unberücksichtigt bleibt, würde nur die Hälfte des
Beispiels abbilden.</p>
<p>Der SLL-Ansatz von Village zeigt eine architektonische Antwort auf
die Frage: Die KI ist an dieselbe konstitutionelle
Architektur gebunden, an die auch die Plattform gebunden ist. Die harten roten Linien der KI sind
Invarianten der Ebene 1. Das gemeinschaftsspezifische Verhalten der KI ist eine konstitutionelle Umsetzung der Ebene 2.
Die Verifizierung der KI operiert in einem
anderen epistemischen Bereich als ihre Generierung, wodurch
Wittgensteins Grenze. Das Training der KI unterliegt der
Zustimmung der Gemeinschaft und deren Governance-Prozessen. Die Tendenzen der KI
werden aktiv gegen eine Drift im Internet-Maßstab trainiert. Und das
gesamte Substrat läuft auf einer gemeinschaftskontrollierten Infrastruktur, die
überprüfbar, modifizierbar und, falls erforderlich, reversibel ist.</p>
<p>Für das Forschungsprogramm ist dies aus einem
bestimmten Grund beachtenswert: Es ist ein Existenzbeweis dafür, dass das KI-Substrat
derselben „values-stickiness“-Architektur unterworfen werden kann wie die
Plattform, ohne darauf zu warten, dass externe Regulierung oder generische Sicherheits-
Tools nachziehen. Es klärt nicht die Frage, ob diese
Architektur ausreichend ist. Es stellt jedoch fest, dass die Frage
nicht verfrüht ist. Wie bei jeder anderen Behauptung in diesem Beitrag ist der
Beitrag des Autors eher dokumentarischer als theoretischer Natur das
Forschungsprogramm ist aufgefordert, den dokumentierten Ansatz nach seinen eigenen Maßstäben zu bewerten, zu kritisieren, zu erweitern oder abzulehnen.
Abschnitt</p>
<hr />
<h2 id="section-5-māori-grounded-principles-inside-the-tractatus-pluralism-layer">Abschnitt
5 Auf den Māori basierende Prinzipien innerhalb der Pluralismus-Ebene des Tractatus
</h2>
<p>Das Bekenntnis des Tractatus-Rahmenwerks zum Pluralismus (nach Berlin,
konkretisiert in der dreistufigen Architektur von Abschnitt 2.4) ist
keine bloße Verzierung eines westlichen Rahmenwerks. Es ist ein substanzielles
Bekenntnis dazu, dass eines der pluralistischen Wertesysteme, die die Plattform
berücksichtigt, ein auf den Māori basierendes Rahmenwerk ist, das bereits aktiv genutzt wird.
Dieser Abschnitt nennt die auf den Māori basierenden Prinzipien und zeigt, wie jedes
davon bei Village als erstklassiges Bekenntnis und nicht
als bloße Funktion umgesetzt wird.</p>
<p><strong>Rangatiratanga</strong> Autorität und
Selbstbestimmung über den eigenen Bereich ist das
Organisationsprinzip der Mandantenisolierung in Schicht 1. Die Daten einer Community verbleiben
unter der Autorität dieser Community. Die Plattform übt
kaitiakitanga (Wahrnehmung der Obhut) aus, nicht Eigentum. Rangatiratanga erscheint
in der Architekturprüfung des Artikels als erstklassige Design-
Invariante, nicht als Etikett, das auf eine bereits bestehende technische
Entscheidung angewendet wird.<a href="#fn48" class="footnote-ref" id="fnref48" role="doc-noteref"><sup>48</sup></a></p>
<p><strong>Whakapapa</strong> relationales Wissen, das
Menschen miteinander, mit ihren Vorfahren und mit ihrem Land verbindet wird
als Mentor-Anerkennungsmodell in der Support-Service-Architektur von Village
operationalisiert. Das Mana (Ansehen, Autorität,
Anerkennung) eines Mentors zeigt sich in der Abstammungslinie der Dörfer, bei deren
Gründung er geholfen hat, nicht durch Gamification-Abzeichen oder quantitative
Kennzahlen. Der Betreiber hat sich öffentlich dazu verpflichtet, dass Anerkennung
über Whakapapa und nicht über Kennzahlen vergeben wird.<a href="#fn49" class="footnote-ref" id="fnref49" role="doc-noteref"><sup>49</sup></a></p>
<p><strong>Whanaungatanga</strong> Verbundenheit durch gemeinsames Ziel
ist die relationale Grundlage des Föderationsmodells. Die Föderation
zwischen Dörfern ist als bilaterale Vereinbarung zwischen
Gemeinschaften strukturiert, die sich für eine Beziehung entschieden haben, nicht als Markt
clearing auf einem plattformverwalteten Marktplatz. Die Plattform
mischt sich bewusst nicht als Transaktionspartner
in die von ihr ermöglichten Beziehungen ein.</p>
<p><strong>Kaitiakitanga</strong> Vormundschaft und Treuhandschaft
ist der ethische Rahmen, den der Betreiber verwendet, um die Beziehung des Gründers
zur Plattform während der Zeit vor der Treuhandschaft zu beschreiben. Der
Gründer ist der derzeitige Kaitiaki der Plattform, mit der veröffentlichten
Absicht, dass die Treuhandschaft auf die geplante gemeinnützige
Treuhandgesellschaft übergeht, sobald diese über eine ausreichende Governance-Tiefe verfügt, um glaubwürdig
und nicht nur symbolisch zu sein.</p>
<p><strong>Koha</strong> auf Geschenken basierende Gegenseitigkeit ist das
vom Betreiber veröffentlichte Zugangsmodell für indigene Gemeinschaften außerhalb
von Aotearoa in den späteren Phasen seiner Roadmap und spiegelt die Werte
widerspiegelndes Bekenntnis wider, dass der Zugang zu den wichtigsten Diensten der Plattform
von der Fähigkeit, den Marktpreis zu zahlen, abgekoppelt und wieder
an den Beitrag zur Gemeinschaft gekoppelt wird.<a href="#fn50" class="footnote-ref" id="fnref50" role="doc-noteref"><sup>50</sup></a></p>
<p>Sie sind keine Verzierung eines westlichen Rahmens; sie sind ein
nicht-westliches Verteilungssystem, in dem Wohlstand
relationalen Verpflichtungen statt nach Marktgleichgewicht fließt und in dem
Anerkennung über Abstammung statt über Messgrößen zugewiesen wird. Auf der
Ebene von Gemeinschaften unterhalb der Big-Tech-Ebene operationalisiert ein
solches, auf den Māori basierendes Rahmenwerk viele der Verteilungsziele, für
die das rechtswissenschaftliche Forschungsprogramm analytische
Werkzeuge entwickelt hat, und zwar durch Mechanismen, die strukturell in die
Layer-2-Verfassungsarchitektur der Plattform eingebettet sind.</p>
<p>Der Autor hat in diesem Bereich keine Autorität erworben und erhebt keinen
Anspruch auf kulturelle Expertise. Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin,
das Rahmenwerk für einen juristisch-akademischen Leser verständlich zu machen, die
akademischen Darstellungen zu zitieren, die über fachliche Autorität verfügen, und
die veröffentlichten Verpflichtungen der Plattform zu benennen, damit ein Leser mit
entsprechender Expertise diese beurteilen kann.</p>
<hr />
<h2 id="section-6-the-three-function-model-as-three-places-drift-happens">Abschnitt
6 Das Drei-Funktionen-Modell als drei Orte, an denen Drift stattfindet</h2>
<p>Das Drei-Funktionen-Modell unterscheidet die Rolle der Plattform als
Gatekeeper (Kontrolle des Zugangs zum Ökosystem), Gesetzgeber
(Festlegung der Regeln für Beziehungen innerhalb des Ökosystems) und
Vertragspartei (Teilnahme an Transaktionen unter diesen
Regeln).<a href="#fn51" class="footnote-ref" id="fnref51" role="doc-noteref"><sup>51</sup></a> Die These dieses Artikels lautet, dass jede
der drei Funktionen ein Ort ist, an dem <em>Wertverschiebungen</em>
die vom Forschungsprogramm diagnostizierte
Ökosystem-Macht-Pathologie hervorrufen. Die strukturellen Verpflichtungen von Village sind eine Umsetzung einer
Reaktion auf Wertbeständigkeit an jedem der drei Orte der Verschiebung.</p>
<h3 id="gatekeeper-function-drift-toward-extractive-access">5.1
Gatekeeper-Funktion Drift hin zu extraktivem Zugang</h3>
<p>Eine Plattform, die als Gatekeeper fungiert, hält die Schlüssel zum Zugang: zur
Mitgliedschaft, zur Funktionalität, zum Austritt, zu Daten. Das Forschungsprogramm
befürchtet, dass Plattformen in Richtung extraktiver
Gatekeeping-Praktiken abdriften können Lock-in, Wechselkosten, Austrittsbarrieren,
differenzierte Behandlung strukturell abhängiger Teilnehmer. Diese
Abdrift ist in der Regel nicht die Folge einer expliziten Entscheidung; sie
ist das kumulierte Gewicht kleiner Entscheidungen, von denen jede einzelne
aus Effizienzgründen gerechtfertigt ist. Die Plattform fügt eine
„Reibungs“-Funktion hinzu, um Missbrauch zu reduzieren, und diese Reibung wird zu einer
Austrittsbarriere. Die Plattform erhöht die Preise als Reaktion auf Kostendruck,
und der Preis wird zu einer Eintrittsbarriere für die Mitglieder,
für deren Bedienung die Plattform eingerichtet wurde. Die Entwicklung ist rechtmäßig, schrittweise
und wird innerhalb einer Weberschen Wissenshierarchie durch
prozedurale Rationalität koordiniert.</p>
<p>Die auf Werte und Beständigkeit ausgerichtete Reaktion von Village auf die Gatekeeper-Drift-Website
ist struktureller Natur: ein pauschaler Abonnementpreis pro Community, der nicht
mit der Mitgliederzahl steigt, eine Obergrenze von 200 Mitgliedern, jenseits derer Wachstum
in Richtung Föderation umgelenkt wird, anstatt die Datenextraktion zu intensivieren,
architektonische Mandantenisolierung, die den mandantenübergreifenden
Datenakkumulationspfad zwischen Mietern beseitigt, der Gatekeeping in eine
Netzwerkeffekt-Bindung verwandelt, sowie veröffentlichte Verpflichtungen zu Datenportabilität und -löschung,
die durch Code abgesichert sind. Jede davon ist eine Layer-1-Invariante. Jede erfordert eine Codeänderung,
um verletzt zu werden. Jede ist im Repository sichtbar. Die Drift der Gatekeeper-Funktion
wurde strukturell eingeschränkt, nicht nur
überwacht.</p>
<h3 id="legislator-function-drift-toward-unilateral-rule-writing">5.2
Gesetzgeberfunktion Abdrift hin zur einseitigen Regelsetzung</h3>
<p>Eine als Gesetzgeber agierende Plattform schreibt die Regeln, die das
Verhalten und die Beziehungen der Teilnehmer innerhalb des Ökosystems regeln. Die
Sorge des Forschungsprogramms ist, dass Plattformen diese Regeln
einseitig schreiben, ohne Mitsprache der Teilnehmer, ohne externe Einschränkungen und
ohne Einschränkungen für das eigene Verhalten der Plattform als Regelgeber. Das
Abdriftungsmuster bei dieser Funktion ist die fortschreitende Einschränkung der
Mitbestimmung der Teilnehmer bei der Regelsetzung und die fortschreitende Ausweitung des
Ermessensspielraums der Plattform nicht durch eine einzelne Entscheidung, sondern durch
die Anhäufung kleiner Regeländerungen, von denen jede für sich genommen
vernünftig erscheint.</p>
<p>Village reagiert auf die Drift des Gesetzgebers hin mit einer
wertorientierten Bindungskraft, die sich in der in der
Verfassung des Betreibers veröffentlichten verfassungsrechtlichen Selbstverpflichtung und der dreischichtigen
Verfassungsarchitektur zeigt, welche die Regelsetzung der Plattform hinter ein mehrschichtiges Autoritätssystem bindet. Die
universellen Prinzipien der ersten Ebene des Betreibers sind kein
Richtliniendokument, das der Betreiber nach Belieben ändern kann. Sie sind die fest codierten
Invarianten der Plattform, und jede Änderung erfordert eine Codeänderung,
die im Repository sichtbar ist. Das Pluralismus-Bekenntnis des Betreibers
dass verschiedene Gemeinschaften legitimerweise unterschiedliche
Werte haben und dass die Plattform keine einheitliche Wertehierarchie
über alle Gemeinschaften hinweg auferlegen wird ist selbst eine
Invariante der Ebene 1, was bedeutet, dass der Betreiber seine eigene Fähigkeit
, unter Wettbewerbsdruck in Richtung der in Silicon Valley üblichen Homogenisierung
abzudriften. Die Abdrift der Gesetzgeberfunktion wurde
strukturell eingeschränkt, indem der Gesetzgeber an die
Verfassung gebunden wurde, die ihn hervorgebracht hat.</p>
<h3 id="contractual-actor-function-drift-toward-role-conflict">5.3
Funktion als Vertragspartei Abdriften in Richtung Rollenkonflikt</h3>
<p>Eine Plattform, die als vertraglicher Akteur auftritt, ist gleichzeitig Partei bei
Transaktionen und Regelsetzer für diese Transaktionen. Das Forschungsprogramm
befürchtet, dass dies einen unlösbaren Interessenkonflikt
schafft: Die Plattform kann die Regeln von Transaktionen, an denen sie
beteiligt ist, neu schreiben. Das Abdriftungsmuster bei dieser Funktion ist die fortschreitende
Übernahme der Regelungshoheit durch die Rolle des Vertragsakteurs
die Plattform schreibt Regeln, die ihre eigenen Transaktionen begünstigen, und
gibt nichts preis, bis sich der Konflikt vollständig herauskristallisiert hat.</p>
<p>Die Antwort von Village auf die Drift-Stelle „Vertragspartner“
besteht darin, die Rolle der Plattform als
Vertragspartner bewusst einzuschränken. Die Plattform unterhält nur zwei direkte vertragliche
Beziehungen: die Abonnementbeziehung zwischen
dem Betreiber und der Community (Pauschalpreis, Festschreibung des Gründungssatzes,
veröffentlichte Bedingungen) und die Föderationsbeziehung zwischen der
Plattform und jeder föderierten Community, an der die Plattform selbst
als Village beteiligt ist (derzeit keine). Die Plattform
schaltet sich bewusst nicht als vertragliche Gegenpartei
in Interaktionen zwischen Mitgliedern oder zwischen Gemeinschaften ein.
Die Föderation zwischen Gemeinschaften ist ein bilateraler Vertrag zwischen den
beiden Gemeinschaften, wobei die Plattform die Infrastruktur bereitstellt, aber keine
Vertragspartnerrolle einnimmt. Das Drift-Muster kann sich nicht entfalten, da
der Rollenkonflikt strukturell ausgeschlossen ist der Code der Plattform
unterstützt keine Transaktionsmuster, die den
Konflikt hervorrufen würden.</p>
<p>In jeder der drei Funktionen hat das Forschungsprogramm
eine Drift-Pathologie diagnostiziert; in jedem Fall hat Village
das Drift-Muster architektonisch ausgeschlossen, indem es das
Verhalten der Plattform an eine Layer-1-Invariante gebunden hat, die sie nicht
einseitig ändern kann. Die Drei-Funktionen-Zuordnung ist daher keine
mechanische Entsprechung zwischen der Struktur von Village und den drei
Funktionen. Sie ist eine Aussage über die Übereinstimmung von Werten: Das Blockx-
Forschungsprogramm und das Village-Projekt reagieren auf ein gemeinsames
Anliegen und unterscheiden sich nur im Mechanismus der Reaktion das Forschungsprogramm
entwickelt analytische und rechtliche Instrumente, Village
entwickelt architektonische und konstitutionelle.</p>
<hr />
<h2 id="section-7-distributive-equity-as-a-consequence-of-values-stickiness">Abschnitt
7 Verteilungsgerechtigkeit als Folge von Wertebeständigkeit</h2>
<p>Der Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit fragt, ob der durch
das Ökosystem einer Plattform geschaffene Wohlstand fair unter den
Stakeholder-Gruppen innerhalb des Ökosystems verteilt wird.<a href="#fn52" class="footnote-ref" id="fnref52" role="doc-noteref"><sup>52</sup></a> Die These dieses Beitrags
lautet, dass <em>Verteilungsgerechtigkeit die Wohlfahrtsform ist, die eine
wertbeständige Plattform hervorbringt</em>. Wenn die Architektur einer Plattform
die Abdrift der Gatekeeper-Funktion verhindert, die vom Wachstum profitiert,
fließt der Wohlstand der Gatekeeper-Funktion an die Teilnehmer statt an
die Plattform. Wenn die Architektur die Abdrift der Gesetzgeber-Funktion
hin zu einseitiger Regelsetzung verhindert, wird der Wohlstand der Gesetzgeber-Funktion
unter den Nutzern verteilt, anstatt von der
Plattform abgeschöpft zu werden. Wenn die Architektur die Abdrift des Vertragsakteurs
in Richtung Rollenkonflikt verhindert, wird der Wohlstand des Vertragsakteurs
auf die Teilnehmer der Beziehungen verteilt, anstatt von der
Plattform als Regelsetzer abgeschöpft zu werden. Verteilungsgerechtigkeit ist kein
separates Ziel, das die Plattform zusätzlich verfolgt. Sie ist die
vorhersehbare Folge der Wertebeständigkeit der Plattform, sobald
die betreffenden Werte den Wohlstand der Ökosystem-
Teilnehmer einschließen.</p>
<h3 id="stakeholder-groups-at-villages-scale">6.1 Interessengruppen
auf der Ebene von Village</h3>
<p>Fünf Gruppen sind auf der Ebene und in der Entwicklungsphase von Village relevant:</p>
<ol type="1">
<li><strong>Betreiber:</strong> My Digital Sovereignty Ltd.</li>
<li><strong>Gemeinschaften (Mieterdörfer).</strong> Die
Einheiten mit 25 bis 200 Mitgliedern, die die
Plattform nutzen und betreiben.</li>
<li><strong>Mitglieder.</strong> Die einzelnen Personen, die einer
Gemeinschaft angehören.</li>
<li><strong>Moderatoren und Mentoren.</strong> Community-Mitglieder, die
zusätzliche Verantwortung tragen, sowie (gemäß der Tuakana-Teina-
Roadmap) Mentoren, die anderen Communities beim Aufbau
helfen.</li>
<li><strong>Föderationspartner.</strong> Andere Gemeinschaften,
die über bilaterale Föderationsverträge verbunden sind.</li>
</ol>
<h3 id="distributional-commitments-per-group">6.2 Verteilungsbezogene
Verpflichtungen pro Gruppe</h3>
<p><strong>Betreiber.</strong> Die Verteilungsverpflichtung des Betreibers
ist das Prinzip <em>des nachhaltigen Geschäftsmodells</em> der
veröffentlichten Satzung: Village berechnet die Kosten für den
nachhaltigen Betrieb des Dienstes zuzüglich eines angemessenen Gewinns und lehnt den Verkauf
von Werbung, Daten oder Zugriff auf Funktionen ab. Die Vergütung der Gründer, die Finanzreserven
und etwaige kundenübergreifende Subventionen werden derzeit nicht offengelegt. Die
veröffentlichte Absicht ist, dass bei der Gründung der gemeinnützigen Stiftung die
Verteilung auf Betreiberebene der Aufsicht durch die Treuhänder
unterliegt und nicht mehr ausschließlich der Kontrolle der Gründer. Der aktuelle Stand ist
eine der Entwicklungsphase angemessene Vertraulichkeit, die als solche offengelegt wird; die Lücke besteht darin, dass
die Wohlfahrtsverteilung auf Betreiberebene bis zur Gründung der Stiftung vom guten Willen der Gründer
abhängt.</p>
<p><strong>Communities.</strong> Communities erhalten eine pauschale
Preisgestaltung pro Community mit einem dauerhaften Gründertarif, volle Kontrolle
über ihre eigenen Daten und ihre Selbstverwaltung, das Recht, jederzeit
mit Datenportabilität auszutreten, eine feste architektonische Mitgliederobergrenze, die
die Größe der Community schützt, sowie die Pluralismus-Verpflichtung, dass der Betreiber
der Gemeinschaft keine Werte aufzwingen wird, sowie die veröffentlichte Weigerung,
Gemeinschaftsdaten zu verkaufen, Modelle ohne
Zustimmung auf Gemeinschaftsinhalt zu trainieren oder Gemeinschaftsinformationen zum Vorteil anderer Kunden zu nutzen.
Die Lücke: Gemeinschaften haben noch kein formelles Mitspracherecht bei Entscheidungen auf Plattformebene.
Die Mitsprache bei der Gemeinschaftsführung wird als Konzept
in der Entwicklung veröffentlicht und ist noch nicht umgesetzt.</p>
<p><strong>Mitglieder.</strong> Einzelne Mitglieder erhalten keine
Extraktion pro Kopf, vollständiges Dateneigentum einschließlich Export im offenen Format, eine
Löschgarantie, die Produktion, Backups und KI-Systeme abdeckt,
eine zustimmungsbasierte KI-Interaktion mit zeitlich begrenzter Speicherdauer,
Schutz vor Verhaltensverfolgung und werbegesteuerter
Interaktionsoptimierung sowie das Recht, ohne Strafzahlung auszutreten.
Strukturelle Verpflichtungen auf Mitgliedsebene befinden sich derzeit in der Umsetzung. Der
Autor identifiziert zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifische Lücke auf Mitgliedsebene,
obwohl die Überprüfung der Löschgarantie eher Aufgabe eines
externen Prüfers als des Betreibers ist.</p>
<p><strong>Moderatoren und Mentoren.</strong> Moderatoren, die
im Rahmen des Tuakana-Teina-Konzepts tätig sind, erhalten Anerkennung durch
Whakapapa (Abstammungslinie der unterstützten Gemeinschaften), koha-basierte Gegenseitigkeit in
den späteren Phasen der Roadmap und eine veröffentlichte Verpflichtung zu einem von Māori geführten
Weg zu professionellen Dienstleistungen in der letzten Phase der Roadmap.
Phase 1 befindet sich in der Umsetzung; die Phasen 2 bis 5 sind in der Roadmap vorgesehen, aber noch nicht
realisiert. Die Lücke: Die Verteilung von Sozialleistungen auf Mentorenebene hängt derzeit
von Phase 1 und vom guten Willen des Betreibers ab,
die späteren Phasen der Roadmap umzusetzen.</p>
<p><strong>Föderationspartner.</strong> Die Föderation ist als
bilateraler Vertrag mit expliziten Kündigungsbedingungen, mehrstufiger
Zustimmung und Austrittsrechten strukturiert. Die Obergrenze von 200 Mitgliedern verhindert strukturell
Föderationsasymmetrien, die dadurch entstehen, dass eine Community um
Größenordnungen größer ist als eine andere. Formelle Klauseln zum Schutz vor Asymmetrien
für Fälle, in denen ein Föderationspartner über deutlich unterschiedliche
Ressourcenkapazitäten verfügt, sind noch nicht vorhanden; die Obergrenze leistet den größten Teil der
Arbeit, aber die Lücke ist benannt.</p>
<h3 id="where-commitment-depends-on-founder-good-faith">6.3 Wo
die Verpflichtung vom guten Glauben des Gründers abhängt</h3>
<p>Drei Verpflichtungen sind noch nicht strukturell durchgesetzt und hängen von
der derzeitigen Ein-Gründer-Governance ab:</p>
<ol type="1">
<li>Sozialverteilung auf Betreiberebene vor der Gründung des Trusts.</li>
<li>Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft bei Entscheidungen auf Plattformebene.</li>
<li>Langfristiger Übergang der Verwaltung über die aktive Zeit des einzelnen Gründers
hinaus.</li>
</ol>
<p>Der Autor nennt diese ausdrücklich, da eine Analyse der Werteausrichtung,
die sie ignoriert, unvollständig wäre. Die veröffentlichte
Roadmap befasst sich mit allen drei Punkten Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für (1) und
(3), Mechanismen zur Mitbestimmung der Community und der Technische
Beirat für (2) , doch zum Zeitpunkt der
Verfassung dieses Artikels ist noch keiner davon abgeschlossen. Das Papier behauptet nicht, dass die Lücken geschlossen sind; es behauptet,
dass sie benannt, veröffentlicht und als zukünftige Aufgaben festgehalten wurden. Die
Offenlegung ist selbst Teil der Haltung der Wertebeständigkeit: Eine
Plattform mit beständigen Werten legt ihre eigenen unvollendeten Aufgaben offen, damit die
Abweichung von der Absicht zur Umsetzung öffentlich nachverfolgt werden kann.</p>
<hr />
<h2 id="section-8-structural-audit-criteria">Abschnitt 8 Strukturelle
Prüfungskriterien</h2>
<p>Die Kernhypothese des Artikels lautet, dass die Verpflichtungen einer „values-sticky“-Plattform
auf einer Ebene unterhalb der „Big Tech“-Skala anhand öffentlicher
Primärquellen-Artefakte geprüft werden können, ohne dass die Plattform
vertrauliche geschäftliche oder finanzielle Informationen offenlegt. Dieser Abschnitt
formalisiert die Prüfungsmodalität als Tabelle überprüfbarer Aussagen, wobei jede
mit dem öffentlichen Artefakt versehen ist, das sie belegt, sowie einem Falsifikationspfad,
den ein Leser nutzen könnte, um die Aussage unabhängig zu überprüfen.</p>
<table>
<colgroup>
<col style="width: 25%" />
<col style="width: 25%" />
<col style="width: 25%" />
<col style="width: 25%" />
</colgroup>
<thead>
<tr class="header">
<th>Behauptung</th>
<th>Verifizierungsartefakt</th>
<th>Öffentlich?</th>
<th>Wie falsifizierbar</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Verfassungsmäßige Selbstbindung mit Versionshistorie</td>
<td>Verfassung V1.2.0, gültig ab 20.11.2025, veröffentlicht in fünf
Sprachen unter der verfassungsmäßigen URL des Betreibers</td>
<td>Ja</td>
<td>Dokument lesen; Sprachversionen vergleichen;
Archivdienste auf Versionshistorie prüfen</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Dreischichtige Verfassungsarchitektur (Schicht 1 unveränderlich,
Schicht 2 Mandant, Schicht 3 Mitglied)</td>
<td>Dokument zu den philosophischen Grundlagen; Verfassung; Mandanten-
Einstellungen; Schnittstelle für Mitgliederpräferenzen</td>
<td>Ja</td>
<td>Prüfen Sie den Verfassungstext; versuchen Sie, eine
Ebene-1-Konstante auf Ebene 2 zu überschreiben; beobachten Sie die Ablehnung</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Tractatus-Framework (philosophische Grundlagen)</td>
<td>Veröffentlichtes Dokument zu den philosophischen Grundlagen; Guardian Agents
Philosophieartikel; Tractatus-Framework-Repository</td>
<td>Ja</td>
<td>Lesen Sie die Dokumente; überprüfen Sie, ob die zitierten Theoretiker in
den architektonischen Entscheidungen berücksichtigt sind</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Pauschalpreis pro Community, keine Gebühren pro Arbeitsplatz,
Festschreibung des Gründertarifs</td>
<td>Preisseite und Konfiguration des Abonnementprodukts beim Zahlungsanbieter
(Airwallex)</td>
<td>Ja</td>
<td>Abonnementablauf testen; Abrechnungsstruktur prüfen; sicherstellen, dass
keine Skalierung pro Arbeitsplatz erfolgt</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Anbietersouveränität (keine Laufzeitdienste unter US-Gerichtsbarkeit)</td>
<td>Öffentlich bekannt gegebene Anbieter-Richtlinien des Betreibers, Infrastruktur-
Dokumentation, beobachtbarer ausgehender Datenverkehr aus der Produktion</td>
<td>Teilweise (auf Ebene der Code-Überprüfung und der Datenverkehrsbeobachtung)</td>
<td>Prüfung der Abhängigkeiten im öffentlichen Code; Erfassung des ausgehenden
Produktionsdatenverkehrs; Überprüfung auf das Fehlen von Aufrufen an Dienste unter US-Gerichtsbarkeit</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Architektonische Mandantenisolierung (mandantenübergreifende Abfragen
abgelehnt)</td>
<td>Tenant-Filter-Plugin auf der Datenzugriffsebene angewendet,
als Design-Invariante in den technischen Richtlinien dokumentiert</td>
<td>Teilweise (auf Ebene der Code-Review)</td>
<td>Code-Review der Datenzugriffsebene; Versuch einer Abfrage im Mandanten-A-Kontext
nach Daten von Mandant B; Überprüfung der Ablehnung</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Austrittsrechte und Datenportabilität in offenem Format</td>
<td>Daten-Export-Endpunkte in der öffentlichen API und verfassungsrechtliche
Verpflichtung in Grundsatz 1</td>
<td>Ja</td>
<td>Export versuchen; Ausgabe im offenen Format überprüfen;
Vollständigkeit überprüfen</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Löschgarantie (Produktionsumgebung, Backups, KI-Systeme)</td>
<td>Verfassungsrechtliche Verpflichtung in <em>„Sovereignty First“</em>;
operative Verfahren in technischen Richtlinien dokumentiert</td>
<td>Teilweise (Behauptung öffentlich, Durchsetzung erfordert Prüfung)</td>
<td>Löschung als Mitglied beantragen; Überprüfung der Entfernung
aus allen drei Klassen beantragen; beurteilen, ob der Betreiber die
Vollständigkeit nachweisen kann</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Architektonische Obergrenze von 200 Mitgliedern, Föderation als Erweiterungsweg
</td>
<td>Sprache der Preisseite, Vorlage für bilateralen Vertrag
auf der Föderationsseite</td>
<td>Ja</td>
<td>Versuch, ein 201. Mitglied hinzuzufügen; überprüfen, ob der Versuch fehlschlägt oder
eine Föderation auslöst</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Zwölf Produkttypen, die von einer einzigen Codebasis bedient werden</td>
<td>Öffentliches Vokabularsystem auf der Plan-Seite beschrieben;
Produkttyp-Konfiguration im Code</td>
<td>Ja</td>
<td>Überprüfen Sie die Vokabular-Konfiguration; melden Sie sich bei zwei verschiedenen
Produkttypen an; stellen Sie sicher, dass die Vokabularunterschiede von derselben
Codebasis bedient werden</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Guardian Agents in der Produktion (Durchsetzung der
Grenze zwischen sagbar und nicht sagbar auf Layer-1-Ebene)</td>
<td>Veröffentlichte Guardian-Agents-Artikel; Produktionsüberwachungs-Dashboards
des Betreibers</td>
<td>Ja (Artikel) / Teilweise (Produktionsnachweis)</td>
<td>Lesen Sie die veröffentlichten Guardian-Agents-Artikel; überprüfen Sie das Produktionsverhalten
an den Dashboards des Betreibers</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Sechs moralische Rahmenwerke und pluralistische Deliberation</td>
<td>Veröffentlichtes Dokument zu den philosophischen Grundlagen;
PluralisticDeliberator-Dienst im Tractatus-Repository</td>
<td>Ja</td>
<td>Lesen Sie das Dokument; überprüfen Sie den Servicecode im
Repository</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Tuakana-teina Phase 1 in Produktion (vier Supportkanäle)</td>
<td>Veröffentlichter Artikel zu Support-Diensten; Hilfe-Widget in jedem
Village; Informationsdokument; Feedback-Kanal; Einführungsvideo
Ablauf der Sitzungsbuchung</td>
<td>Ja</td>
<td>Besuch eines aktiven Village; Nutzung aller vier Kanäle; Beobachtung des
Betriebs</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Gemeinnützige Stiftung geplant, noch nicht gegründet (<em>Te Puna
Rangatiratanga</em>)</td>
<td>Seite mit dem Plan des Betreibers; Name und Auftrag der Stiftung veröffentlicht; Register des
neuseeländischen Handelsregisters</td>
<td>Ja</td>
<td>Planseite prüfen; Register prüfen; bestätigen, dass sich der Trust
noch in der Planungsphase befindet</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Technischer Beirat in Gründung, Mitglieder noch nicht
benannt</td>
<td>Erklärung zum Auftrag auf der Planseite des Betreibers, Verpflichtung zu 50 %+
Sitzen für indigene Vertreter/Vertreter des Globalen Südens, ausdrückliche Erklärung, dass
Mitglieder erst benannt werden, wenn der Beirat eine ausreichende Tiefe aufweist</td>
<td>Ja</td>
<td>Überprüfen Sie die Planseite; bestätigen Sie, dass keine Mitgliederliste veröffentlicht wurde</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Rahmenwerke zur Datenhoheit indigener Völker referenziert und zitiert
(CARE, Te Mana Raraunga)</td>
<td>Abschnitt zur Verfassung; Verweise auf der Werte-Seite; Zitate im
Artikel „Tuakana-Teina“; Zitate im Artikel zur Philosophie der Guardian Agents
Ja</td>
<td>Ja</td>
<td>Überprüfen Sie die Zitate anhand der Primärquellen bei der Global
Indigenous Data Alliance und Te Mana Raraunga</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Jede Zeile kann von einem Leser mit Zugang zum öffentlichen Internet überprüft werden.
Zeilen, die mit <em>„Teilweise“</em> gekennzeichnet sind, erfordern zusätzlich zum Lesen des veröffentlichten Textes eine Codeüberprüfung oder
Traffic-Beobachtung; ein Leser mit
diesen Fähigkeiten kann die Prüfung unabhängig durchführen, und der
Betreiber begrüßt die Überprüfung jeder Zeile durch Dritte.</p>
<p>Der Autor behauptet nicht, dass diese Audit-Methode alle
anderen Methoden zur Wohlfahrtsbewertung auf jeder Ebene ersetzt, noch dass sie
für sich allein genommen ein vollständiges Mittel gegen die Macht des Ökosystems darstellt. Die Behauptung
ist enger gefasst: dass auf der Ebene von Gemeinschaften unterhalb der „Big Tech“-Ebene die in Abschnitt 2 beschriebene
Wertbeständigkeit allein anhand von Artefakten aus Primärquellen
überprüfbar ist und dass diese Überprüfbarkeit selbst ein
Signal für Verteilungsgerechtigkeit darstellt, das die
Berücksichtigung im Forschungsprogramm wert ist.</p>
<hr />
<h2 id="section-9-gaps">Abschnitt 9 Lücken</h2>
<p>Eine wertebeständige Plattform muss die Punkte offenlegen, an denen ihre
erklärten Werte noch nicht strukturell durchgesetzt werden. Dieser Abschnitt
nennt fünf solcher Lücken, von denen jede auf einer öffentlichen Betreiber-
Seite erscheint und jede Gegenstand einer veröffentlichten Verpflichtung
zur Behebung ist.</p>
<p><strong>Lücke 1 Wohltätigkeitsstiftung noch nicht gegründet.</strong>
Der <em>Te Puna Rangatiratanga</em> Trust, zu dem sich der Betreiber
als langfristiger Verwalter der Verfassung und des
Tractatus-Governance-Rahmens verpflichtet hat, ist noch nicht gegründet. Der
Betreiber hat den Namen reserviert und einen verfassungsrechtlichen
Rahmen vorbereitet, aber der Trust verfügt zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Dokuments über keine Urkunde, keine Treuhänder und keine rechtliche
Existenz. Die veröffentlichte Position lautet, dass der
Trust gegründet wird, sobald die Beziehungen, die ihm
Governance-Tiefe verleihen würden, ausreichend gereift sind. Die Lücke ist real; die
Abhilfe besteht darin, dass die Absicht öffentlich benannt und die Kriterien
für die formelle Gründung veröffentlicht wurden.</p>
<p><strong>Lücke 2 Die Mitsprache der Gemeinschaft in der Governance ist
eher ein Wunschziel.</strong> Es gibt noch keinen formellen Mieterrat, keine Mitgliederversammlung und kein
Gemeinschaftsvertretungsgremium. Der genossenschaftliche Rahmen auf
der Werte-Seite des Betreibers und das Konzept der
Stimme der Community-Governance auf der Plan-Seite werden als
in der Entwicklung befindliche Konzepte veröffentlicht, nicht als
bereits implementierte Funktionen. Die Lücke ist real; die
Abhilfe besteht darin, dass das Konzept mit ausreichender
Konkretheit veröffentlicht wurde, damit Leser den Betreiber für die
zukünftige Umsetzung zur Rechenschaft ziehen können, und dass der
Technische Beirat als separater Kanal der Rechenschaftspflicht
veröffentlicht wurde.</p>
<p><strong>Lücke 3 Die Verteilung auf Betreiberebene wird nicht öffentlich
geprüft.</strong> Die Vergütung des Gründers, die Finanzreserven und etwaige
Subventionsströme zwischen Kunden werden derzeit nicht offengelegt, geprüft
oder von einer anderen Stelle als dem einzigen Gründer geregelt. Der
Betreiber vertritt öffentlich die Position, dass dies der aktuellen Phase angemessen ist:
Vertraulichkeit von Unternehmen in der Frühphase ist nach neuseeländischem Gesellschaftsrecht
die Norm, und es wird erwartet, dass die Prüfungsmodalitäten des Unternehmens
bei der Gründung des Trusts auf die Trust-Governance umgestellt werden. Die Lücke ist real; die
Abhilfe besteht in einer der Entwicklungsphase angemessenen Vertraulichkeit sowie einer veröffentlichten
Absichtserklärung zur Umstellung.</p>
<p><strong>Lücke 4 Risiko durch einen einzigen Gründer und die Nachfolge im Bereich KI.</strong>
Der Gründer ist 74 Jahre alt. Der Betreiber vertritt öffentlich die Auffassung, dass dies
eine strukturelle Schwäche darstellt; die Abhilfe besteht in der Gründung eines gemeinnützigen Trusts
sowie der Einrichtung eines technischen Beirats, wobei beides noch nicht
realisiert wurde. Der Autor des Papiers ist zugleich der Gründer und vertritt die
Ansicht, dass die öffentliche Nennung dieser Lücke auf der Plan-Seite und in diesem
Papier Teil der Verpflichtung zur verantwortungsvollen Verwaltung ist. Ein Leser, der die
Haltung der Plattform hinsichtlich der Wertebindung bewertet, sollte der Tatsache Gewicht beimessen,
dass die Lücke benannt und nicht verschleiert wird.</p>
<p><strong>Lücke 5 Tuakana-teina Die Phasen 2 bis 5 sind noch nicht
implementiert.</strong> Phase 1 (vier Supportkanäle: KI-Hilfe-Widget,
Einweisung für Eigentümer und Moderatoren, Feedback-Kanal, Einführungsvideo
mit dem Gründer) befindet sich in der Produktion. Die Phasen 2 bis 5
(Mentoring von Dorf zu Dorf, Mentoring-Netzwerk mit registriertem
Fachwissen, Ausweitung auf indigene Gemeinschaften außerhalb von Aotearoa,
von Māori geleitete professionelle Dienstleistungen) sind in der Roadmap vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.
Die Verteilung der Verpflichtungen auf die Mentoren beruht daher derzeit auf
Phase 1 und auf der veröffentlichten Absicht, die späteren
Phasen fortzusetzen. Die Lücke ist real; der Ausgleich besteht darin, dass Phase 1 bereits heute
bereitgestellt werden kann und überprüft werden lässt, und dass die späteren Phasen
ausreichend detailliert dokumentiert sind, um den Betreiber zur Rechenschaft zu ziehen.</p>
<p>Keine dieser fünf Lücken wird verschleiert. Jede erscheint auf einer öffentlichen
Betreiberseite. Die öffentliche Nennung unvollendeter Verpflichtungen ist an sich schon ein
Signal für Wertebeständigkeit: Eine Plattform, deren Architektur Abweichungen
sichtbar macht, macht auch die Lücke zwischen erklärter Absicht und aktueller
Umsetzung sichtbar. Der Leser ist eingeladen, die Plattform sowohl anhand
der umgesetzten Architektur als auch anhand der Offenheit bei der Offenlegung der Lücke
zu beurteilen.</p>
<hr />
<h2 id="section-10-open-research-questions">Abschnitt 10 Offene
Forschungsfragen</h2>
<p>Das in diesem Beitrag vorgestellte Beispiel wird der juristisch-akademischen
Gemeinschaft als dokumentarischer Beitrag zur Verfügung gestellt. Die folgenden Fragen sind diejenigen,
die nach Ansicht des Autors am besten von der Gemeinschaft beurteilt werden können, und
sie sind in einer Form verfasst, die auf Konkretheit abzielt.</p>
<ol type="1">
<li><p><strong>Ist „Wertebeständigkeit“ das richtige Konzept?</strong> In der
Arbeit wird <em>„Wertebeständigkeit“</em> verwendet, um die Eigenschaft zu bezeichnen, die eine
Organisation aufweist, wenn ihre erklärten Werte strukturell
gegen Abweichungen resistent sind. Ist dies ein nützliches Konzept, und gibt es im Forschungsprogramm
bereits einen Begriff dafür, den der Autor übernehmen sollte?
Falls der Begriff falsch oder irreführend ist, wie lautet die bessere
Formulierung?</p></li>
<li><p><strong>Ist die Modalität der strukturellen Prüfung auf der
Ebene von Gemeinschaften unterhalb der „Big Tech“-Ebene ausreichend?</strong> Reicht die in Abschnitt
8 aufgeführte Reihe von Verpflichtungen auf der in diesem Artikel beschriebenen Ebene und in diesem Stadium
aus, um eine sinnvolle Haltung zur Verteilungsgerechtigkeit zu etablieren,
oder ist sie ein unzureichender Ersatz für Modalitäten, die
auf größerer Ebene zur Anwendung kommen?</p></li>
<li><p><strong>Welche zusätzlichen strukturellen Kriterien würden
die Prüfung stärken?</strong> Gibt es strukturelle Verpflichtungen, die in der Tabelle in Abschnitt 8
fehlen und die ein Leser mit Erfahrung in der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts
erwarten würde?</p></li>
<li><p><strong>Wo versagt die Modalität der „Werte-Stickiness“?
</strong> Welche Fehlermodi der Ökosystemmacht erfasst sie,
und welche übersieht sie? Unter welchen Voraussetzungen überschreitet eine
Plattform eine Größen- oder Governance-Schwelle, die einen
Übergang zu anderen Audit-Modalitäten erzwingt?</p></li>
<li><p><strong>Anwendbarkeit über Rechtsordnungen hinweg.</strong> Das
Beispiel wird von Aotearoa Neuseeland aus betrieben und verfügt über eine operative
Präsenz in der EU. Ist die Architektur in anderen Rechtsordnungen reproduzierbar?
Welche rechtlichen Merkmale (Vertragsrecht, Verfügbarkeit des Trust-Rechts,
rechtliche Infrastruktur zur Datenhoheit indigener Völker) sind
im vorliegenden Beispiel von entscheidender Bedeutung?</p></li>
<li><p><strong>Nicht-westliche Verteilungsrahmen und die
rechtswissenschaftliche Forschung in der EU.</strong> Wie sollte sich das
Forschungsprogramm mit nicht-westlichen Verteilungsrahmen (Māori-
Datensouveränität, CARE-Prinzipien, die breitere Literatur zur
indigenen Datenverwaltung) auseinandersetzen, die Verteilungsgerechtigkeit
durch relationale Verpflichtungen statt durch regulatorische
Durchsetzung operationalisieren?</p></li>
<li><p><strong>Praxisbeispiele als wissenschaftliches Material.</strong> Wenn
dokumentarische Beiträge der in diesem Artikel dargestellten Art
neben der Primärliteratur veröffentlicht würden, würde das Forschungsprogramm
sie als empirisches Material, als kritische Kontrastfiguren oder
als beides nicht nutzen?</p></li>
</ol>
<hr />
<h2 id="section-11-methodology-scope-and-self-reporting">Abschnitt 11
Methodik, Umfang und Selbstauskunft</h2>
<p><strong>Beispielfall, keine Verallgemeinerung.</strong> Der Beitrag
dokumentiert eine Plattform, die auf einer Ebene unterhalb der „Big Tech“-Gemeinschaftsgröße operiert, sich
in einer frühen Betriebsphase befindet, aus einer Position mit einer einzigen Rechtsordnung (Neuseeland
sowie operativer Präsenz in Europa) heraus agiert, unter einer Unternehmensstruktur mit einem einzigen Gründer
steht und eine einheimische Ausrichtung auf Datenhoheit
aufweist. Die Ergebnisse beziehen sich spezifisch auf diesen Kontext.
Eine Verallgemeinerung auf Big Tech ist nicht impliziert; eine Ausweitung auf andere
Plattformen im Community-Maßstab ist grundsätzlich möglich, würde jedoch
ein eigenes Anwendungsbeispiel erfordern.</p>
<p><strong>Selbstauskunft.</strong> Der Artikel wurde vom
Betreiber der Plattform verfasst. Jede Tatsachenbehauptung über die Plattform
unterliegt der Überprüfung anhand der in Abschnitt 8 genannten öffentlichen Artefakte.
Der Autor vertritt die Auffassung, dass die auf öffentlichen Artefakten basierende Prüfungsmodalität
die angemessene Reaktion auf Selbstauskünfte ist: Der Leser
muss sich nicht auf die Behauptungen des Betreibers verlassen, da jede
Behauptung anhand eines Artefakts überprüft werden kann, das der Betreiber nicht
kontrolliert.</p>
<p><strong>KI-Unterstützung.</strong> Der Autor ist Geschäftsführer eines
Ein-Mann-Unternehmens und kein Rechtswissenschaftler. Der Artikel wurde
mit Hilfe von KI (Claude von Anthropic) verfasst, vor allem hinsichtlich
der strukturellen Gliederung, der Zitierweise und der redaktionellen Bearbeitung. Der
Autor übernimmt die volle Verantwortung für den Inhalt des Artikels und
für etwaige darin enthaltene Fehler. Leser, die Fehler entdecken, werden gebeten,
den Autor zu korrigieren, damit zukünftige Versionen die
Korrektur berücksichtigen können.</p>
<p><strong>Reproduzierbarkeit.</strong> Andere Plattformen auf Community-Ebene
könnten grundsätzlich die in
Abschnitt 3 beschriebenen strukturellen Verpflichtungen pauschale Preise pro Community, Obergrenzen für die Mitgliederzahl,
Isolierung der Mandanten, freie Wahl des Anbieters, öffentliche
verfassungsrechtliche Selbstverpflichtung, Austrittsrechte und Datenportabilität und
könnten die in Abschnitt 2.4 beschriebene dreistufige
Verfassungsarchitektur replizieren. Ob sie dies tun sollten, ist eine Frage, die
sie selbst zu beantworten haben; dieser Artikel schreibt dies nicht vor.</p>
<p><strong>Open Source.</strong> Die Extraktion und Veröffentlichung der zentralen
Tractatus-Framework-Module als EUPL-1.2-Open-Source-Bibliotheken hängt
vom Ergebnis des Antrags beim NGI Zero Commons Fund im April 2026 ab.
Die langfristige Absicht des Betreibers ist es, die
Module freizugeben; diese Absicht ist vom Ergebnis der Finanzierung abhängig,
da die Extraktion und Dokumentation in Release-Qualität selbst eine
erhebliche technische Aufgabe darstellt.</p>
<p><strong>Was in diesem Beitrag nicht gemessen wird.</strong> Der Beitrag
versucht nicht, Ergebnisse der Wohlfahrtsverteilung zu messen (Mitgliederzufriedenheit,
Mentorenbindung, Gesundheit des Verbunds, Beteiligung an der
Community-Governance), da eine zuverlässige Ergebnismessung
Längsschnittdaten erfordert, die für diese
Plattform noch nicht vorliegen. Der Autor beabsichtigt, sich in einer
folgenden Arbeit mit der Ergebnismessung zu befassen.</p>
<p><strong>Grenzen der Fachkompetenz des Autors.</strong> Der Autor ist
kein Rechtswissenschaftler, verfügt über keine Ausbildung im EU-Wettbewerbsrecht oder
Vertragsrecht und besitzt nicht die fachliche Kompetenz, um
zu beurteilen, welche Elemente des Beispiels theoretisch
interessant und welche trivial sind. Der Beitrag wird daher
eher als dokumentarische Quelle denn als wissenschaftlicher Beitrag eingereicht,
und sein nützlichstes Ergebnis wäre, wenn ein Leser mit der entsprechenden
Kompetenz ihn bewerten, erweitern oder korrigieren würde.</p>
<hr />
<h2 id="references">Literaturverzeichnis</h2>
<h3 id="primary-scholarly-sources">Primäre wissenschaftliche Quellen</h3>
<p>Blockx, Jan.<em>Die Macht von Plattformen im Ökosystem durch
Vertrags- und Wettbewerbsrecht zügeln</em>. Forschungsprojekt, Universität
Antwerpen, Juristische Fakultät, finanziert durch die Forschungsstiftung Flandern
(FWO), 20222025. Projektzusammenfassung, in der das Drei-Funktionen-Modell
und das ökosystembasierte Rechtsmodell zur Bekämpfung übermäßiger
Plattformmacht durch vertrags- und wettbewerbsrechtliche Lösungen beschrieben werden.<a href="#fn53" class="footnote-ref" id="fnref53" role="doc-noteref"><sup>53</sup></a></p>
<p>Li, Yibo. „Characterising Ecosystem Power: the Use of Pricing and
Contractual Leverages.“ <em>Utrecht Law Review</em>, Band 21,
Ausgabe 1 (September 2025), S. 418. DOI: 10.36633/ulr.1097. Schlägt
<em> Verteilungsgerechtigkeit</em> als zusätzlichen kartellrechtlichen
Gesichtspunkt vor.<a href="#fn54" class="footnote-ref" id="fnref54" role="doc-noteref"><sup>54</sup></a></p>
<h3 id="philosophical-sources-cited-in-the-tractatus-framework">Philosophische
Quellen, die im Rahmen des Tractatus zitiert werden</h3>
<p>Wittgenstein, Ludwig. <em>Tractatus Logico-Philosophicus</em>,
1921. Satz 7 und die Unterscheidung zwischen dem Sagbaren und dem Unsagbaren.
Übersetzt von C. K. Ogden (1922), Routledge &amp; Kegan Paul.</p>
<p>Berlin, Isaiah. „Two Concepts of Liberty“, 1958. Nachgedruckt in
<em> Four Essays on Liberty</em> (1969), Oxford University Press.
Wertpluralismus und Inkommensurabilität.<a href="#fn55" class="footnote-ref" id="fnref55" role="doc-noteref"><sup>55</sup></a></p>
<p>Ostrom, Elinor. <em>Governing the Commons: The Evolution of
Institutions for Collective Action</em>, 1990. Cambridge University
Press. Polyzentrische Governance und verschachtelte Unternehmen.<a href="#fn56" class="footnote-ref" id="fnref56" role="doc-noteref"><sup>56</sup></a></p>
<p>Alexander, Christopher. <em>A Pattern Language: Towns, Buildings,
Construction</em>, 1977. Oxford University Press. Pattern-Language-
Methodik. <em>The Nature of Order</em> (Bände 14, 20022004),
Center for Environmental Structure. Architekturtheorie der lebenden Systeme.
57<a href="#fn57" class="footnote-ref" id="fnref57" role="doc-noteref"><sup>57</sup></a></p>
<p>Weber, Max. <em>Wirtschaft und Gesellschaft</em>, 1922
(posthum). Rational-legale Bürokratie und die Theorie der
organisatorischen Legitimation. Zitiert als die theoretische Position, auf die das
<em> post-weberianische</em> Argument in Abschnitt 2 eingeht.</p>
<h3 id="scholarly-sources-cited-in-the-monolithic-to-pluralism-pivot-argument-section-2.2">Wissenschaftliche
Quellen, die im Argument zum Übergang vom Monolithismus zum Pluralismus (Abschnitt
2.2) zitiert werden</h3>
<p>Berlin, Isaiah. <em>The Pursuit of the Ideal</em>. 1988 Agnelli
Prize-Vortrag. Nachgedruckt in <em>The Crooked Timber of Humanity:
Chapters in the History of Ideas</em>, herausgegeben von Henry Hardy,
Princeton University Press, 1990. Berlins ausgereifte Darstellung des Wertepluralismus
als Bedingung des menschlichen Lebens und nicht als bedauerliches
Merkmal der moralischen Landschaft.<a href="#fn58" class="footnote-ref" id="fnref58" role="doc-noteref"><sup>58</sup></a></p>
<p>Berlin, Isaiah. <em>Four Essays on Liberty</em>. Oxford
University Press, 1969. Enthält „Two Concepts of Liberty“ (1958)
und verwandte Aufsätze über Wertepluralismus und Inkommensurabilität.<a href="#fn59" class="footnote-ref" id="fnref59" role="doc-noteref"><sup>59</sup></a></p>
<p>Gray, John. <em>Isaiah Berlin</em>. HarperCollins, 1995;
Princeton University Press, 1996. Eine interpretative Studie, die argumentiert, dass
der Pluralismus Berlins zentraler Beitrag ist und dass Pluralismus kein
Relativismus ist, sondern die Voraussetzung für erkennbar menschliche Entscheidungen.<a href="#fn60" class="footnote-ref" id="fnref60" role="doc-noteref"><sup>60</sup></a></p>
<p>MacIntyre, Alasdair. <em>Nach der Tugend: Eine Studie zur Moraltheorie
</em> University of Notre Dame Press, 1981. Eine Diagnose der
Zersplitterung des moralischen Diskurses unter den Bedingungen der Spätmoderne
und des Verlusts eines gemeinsamen teleologischen Rahmens.<a href="#fn61" class="footnote-ref" id="fnref61" role="doc-noteref"><sup>61</sup></a></p>
<p>Taylor, Charles. <em>Sources of the Self: The Making of the
Modern Identity</em>. Harvard University Press, 1989. Identifiziert
den atomistischen Individualismus als kulturelle und nicht als
natürliche Gegebenheit; entwickelt das Argument, dass die moralischen Quellen der Moderne
vielfältig und umstritten sind.<a href="#fn62" class="footnote-ref" id="fnref62" role="doc-noteref"><sup>62</sup></a></p>
<p>Bellah, Robert, Richard Madsen, William M. Sullivan, Ann Swidler
und Steven M. Tipton. <em>Gewohnheiten des Herzens: Individualismus und
Engagement im amerikanischen Leben</em>. University of California Press,
1985. Empirische und interpretative Studie über die Spannung zwischen
Individualismus und Gemeinschaft in der spätmodernen amerikanischen Gesellschaft.<a href="#fn63" class="footnote-ref" id="fnref63" role="doc-noteref"><sup>63</sup></a></p>
<p>Putnam, Robert D. <em>Bowling Alone: The Collapse and Revival of
American Community</em>. Simon &amp; Schuster, 2000. Empirische
Dokumentation des schwindenden Sozialkapitals und der Erosion von
Gemeinschaftsinstitutionen.<a href="#fn64" class="footnote-ref" id="fnref64" role="doc-noteref"><sup>64</sup></a></p>
<p>Sandel, Michael J. <em>Democracys Discontent: America in Search
of a Public Philosophy</em>. Harvard University Press, 1996.
Argument, dass der prozedurale Liberalismus substanzielle
Gemeinschaftsgüter verdrängt hat und dass die republikanische Tradition eine andere
Konzeption der Selbstverwaltung bietet.<a href="#fn65" class="footnote-ref" id="fnref65" role="doc-noteref"><sup>65</sup></a></p>
<p>Piketty, Thomas. <em>Das Kapital im 21. Jahrhundert</em>.
Übersetzt von Arthur Goldhammer, Harvard University Press, 2014.
Langfristige empirische Analyse der Dynamik der Kapitalkonzentration im
modernen Kapitalismus.<a href="#fn66" class="footnote-ref" id="fnref66" role="doc-noteref"><sup>66</sup></a></p>
<h3 id="pre-village-author-artifacts-internal-dated">Vor-Village
Autorenartefakte (intern, datiert)</h3>
<p>Sy.Digital. <em>Grundwerte und Prinzipien</em>, Dokumentcode
STR-VAL-0001, Version 1.0, 29. März 2025. Vor-Village-
Governance-Dokument des Autors, das ein einheitliches organisatorisches Wertesystem formuliert.
Internes Arbeitsdokument, zitiert als datiertes Artefakt der
eigenen intellektuellen Entwicklung des Autors.</p>
<p>Sy.Digital. <em>Rahmenwerk zur Werteausrichtung</em>, Dokumentcode
STR-GOV-0002, Version 1.0, 31. März 2025. Pre-Village-Rahmenwerk des Autors,
das versucht, alle organisatorischen Aktivitäten über eine
Ausrichtungsmatrix an das Wertesystem STR-VAL-0001 anzupassen. Internes Arbeitsdokument,
zitiert als datiertes Artefakt.</p>
<p>Sy.Digital. <em>Agentische Organisationsstruktur: Ein neues Paradigma
für digitale Souveränität</em>, Dokumentcode STO-INN-0002, Iteration
2, 22. April 2025. Whitepaper des Autors aus der Zeit vor dem Village, in dem eine
vierquadrantige Neuorganisation der Organisationsstruktur vorgeschlagen wird, die sich an Zeithorizonten
und Informationsbeständigkeit orientiert statt an Wissenskontrolle.
Internes Arbeitsdokument, zitiert als veraltetes Artefakt.<a href="#fn67" class="footnote-ref" id="fnref67" role="doc-noteref"><sup>67</sup></a></p>
<h3 id="indigenous-data-sovereignty-sources">Quellen zur
indigenen Datenhoheit</h3>
<p>Te Mana Raraunga Māori-Netzwerk für Datenhoheit. <em>Grundsätze
der Māori-Datenhoheit</em>. <a href="https://www.temanararaunga.maori.nz/" class="uri">https://www.temanararaunga.maori.nz/</a>.<a href="#fn68" class="footnote-ref" id="fnref68" role="doc-noteref"><sup>68</sup></a></p>
<p>Carroll, S. R., Garba, I., Figueroa-Rodríguez, O. L., Holbrook,
J., Lovett, R., Materechera, S., Parsons, M., Raseroka, K.,
Rodriguez-Lonebear, D., Rowe, R., Sara, R., Walker, J. D., Anderson,
J., &amp; Hudson, M. (2020). Die CARE-Prinzipien für die Datenverwaltung indigener Völker
. <em>Data Science Journal</em>, 19(1), 43. <a href="https://www.gida-global.org/care" class="uri">https://www.gida-global.org/care</a>.<a href="#fn69" class="footnote-ref" id="fnref69" role="doc-noteref"><sup>69</sup></a></p>
<p>Te Tiriti o Waitangi (1840). Gründungsdokument, das
in der Verfassung des Betreibers und in Abschnitt 5 anerkannt wird.</p>
<h3 id="primary-source-artifacts-of-the-platform-described">Primärquellen-
Artefakte der beschriebenen Plattform</h3>
<p>Satzung von My Digital Sovereignty Ltd, Version 1.2.0,
gültig ab 20.11.2025. Veröffentlicht in fünf Sprachen unter der
URL der Satzung des Betreibers.</p>
<p><em>Philosophische Grundlagen des Village-Projekts</em> (Stroh,
Februar 2026). Dokumentarische Darstellung des Tractatus-Rahmenwerks
und seiner auf fünf Traditionen basierenden philosophischen Grundlage.<a href="#fn70" class="footnote-ref" id="fnref70" role="doc-noteref"><sup>70</sup></a></p>
<p><em>Guardian Agents und die Philosophie der KI-Verantwortlichkeit</em>
(Stroh, März 2026). Veröffentlichter Artikel, der Wittgenstein, Berlin,
Ostrom, Alexander und Te Ao Māori auf die Architektur der Guardian
Agents abbildet. CC BY 4.0.<a href="#fn71" class="footnote-ref" id="fnref71" role="doc-noteref"><sup>71</sup></a></p>
<p><em>KI-Governance für Gemeinschaften</em>, Artikelserie (My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026), Artikel 0105. Besondere
Beachtung verdienen Artikel 02 (<em>Mission Drift durch Technologieeinführung
</em> ) und Artikel 05 (<em>Widerstand gegen die Abdrift hin zu
globalen Internet-Normen</em>).<a href="#fn72" class="footnote-ref" id="fnref72" role="doc-noteref"><sup>72</sup></a><a href="#fn73" class="footnote-ref" id="fnref73" role="doc-noteref"><sup>73</sup></a></p>
<p><em>Unser Plan</em> (mysovereignty.digital/our-plan.html)
langfristiger Fahrplan, Planung einer gemeinnützigen Stiftung, Erklärung zur
Gründung eines technischen Beirats, Konzept zur Mitsprache der Gemeinschaft in der Governance.</p>
<p><em>Werte</em> (mysovereignty.digital/values.html) sechs
Grundsätze der Verfassung des Betreibers.</p>
<p><em>Föderation</em> (mysovereignty.digital/federation.html) —
Vorlage für einen bilateralen Föderationsvertrag und mehrstufiges
Zustimmungsmodell.</p>
<p><em>Preise</em> (mysovereignty.digital/pricing.html) — pauschale
Preise pro Gemeinschaft, Festschreibung des Gründertarifs, Obergrenze von 200 Mitgliedern mit
Föderation als Expansionsweg.</p>
<p><em>Vom Hilfe-Widget zu globalen Diensten: Wie Dorfgemeinschaften
sich gegenseitig unterstützen</em> (April 2026) — tuakana-teina-Fünf-Phasen-
Roadmap, Whakapapa-statt-Abzeichen-Verpflichtung, Koha-basierter Zugang für
indigene Gemeinschaften.<a href="#fn74" class="footnote-ref" id="fnref74" role="doc-noteref"><sup>74</sup></a></p>
<p>Tractatus Framework Repository. <a href="https://codeberg.org/mysovereignty/tractatus-framework" class="uri">https://codeberg.org/mysovereignty/tractatus-framework</a>.
EUPL-1.2 vorgeschlagen; aktueller Release-Rhythmus abhängig vom Antrag beim
NGI Zero Commons Fund im April 2026.</p>
<hr />
<hr />
<h2 id="copyright-and-licence">Urheberrecht und Lizenz</h2>
<p>© 2026 <strong>My Digital Sovereignty Limited</strong>, Aotearoa
Neuseeland. Alle Rechte vorbehalten, vorbehaltlich der untenstehenden Lizenz.</p>
<p>Dieses Werk wird unter einer <strong>Creative Commons
Namensnennung 4.0 International-Lizenz</strong> (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt. Um
eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, besuchen <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" class="uri">Sie https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</a> oder
senden Sie einen Brief an Creative Commons, PO Box 1866, Mountain View, CA
94042, USA.</p>
<p><strong>Es steht Ihnen frei:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Teilen</strong> das Material in
jedem Medium oder Format kopieren und weiterverbreiten.</li>
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neu zusammenstellen, umgestalten und darauf aufbauen.</li>
</ul>
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die Lizenzbedingungen einhalten.</p>
<p><strong>Unter den folgenden Bedingungen:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Namensnennung</strong> Wiederverwender sind verpflichtet,
My Digital Sovereignty Limited und John
Stroh als Urheber dieses Werks angemessen zu nennen, einen Link zur Lizenz anzugeben
und anzugeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Nennung kann in jeder
angemessenen Weise erfolgen, jedoch nicht in einer Weise, die den Eindruck erweckt, dass My Digital
Sovereignty Limited oder der Urheber den Wiederverwender oder die
Wiederverwendung befürwortet.</li>
<li><strong>Keine zusätzlichen Einschränkungen</strong> Sie dürfen keine
rechtlichen Bestimmungen oder technischen Maßnahmen anwenden, die andere rechtlich daran hindern,
etwas zu tun, was die Lizenz erlaubt.</li>
</ul>
<p><strong>Hinweise:</strong></p>
<ul>
<li>Sie müssen die Lizenz nicht einhalten für Elemente des
Materials, die gemeinfrei sind, oder wenn Ihre Nutzung durch eine
geltende Ausnahme oder Einschränkung gestattet ist.</li>
<li>Es werden keine Gewährleistungen gegeben. Die Lizenz gewährt Ihnen möglicherweise nicht alle
für Ihre beabsichtigte Nutzung erforderlichen Berechtigungen. Beispielsweise können andere
Rechte wie Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder Urheberpersönlichkeitsrechte Ihre
Nutzung des Materials einschränken.</li>
</ul>
<h3 id="suggested-citation-formats">Empfohlene Zitierformate</h3>
<p><strong>Vollständiges Zitat (Chicago-Stil, Autor-Datum).</strong></p>
<blockquote>
<p>Stroh, John [ORCID <a href="https://orcid.org/0009-0005-2933-7170">0009-0005-2933-7170</a>].
2026. <em>Verteilungsgerechtigkeit durch Struktur: Ein Beispiel auf Gemeinschaftsebene
für Wertebeständigkeit</em>. Version 1.0. My Digital
Sovereignty Limited, Aotearoa Neuseeland. Veröffentlicht am 16. April 2026.
DOI: <a href="https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614">10.5281/zenodo.19600614</a>.
HTML-Ausgabe unter <a href="https://agenticgovernance.digital/whitepapers/distributive-equity.html" class="uri">https://agenticgovernance.digital/whitepapers/distributive-equity.html</a>.
Lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY
4.0).</p>
</blockquote>
<p><strong>Kurzzitat (im Text).</strong></p>
<blockquote>
<p>Stroh (2026)</p>
</blockquote>
<p><strong>BibTeX.</strong></p>
<div class="sourceCode" id="cb1"><pre class="sourceCode bibtex"><code class="sourceCode bibtex"><span id="cb1-1"><a href="#cb1-1" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="va">@misc</span>{<span class="ot">stroh2026distributive</span>,</span>
<span id="cb1-2"><a href="#cb1-2" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">author</span> = {Stroh, John},</span>
<span id="cb1-3"><a href="#cb1-3" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">Titel</span> = {Verteilungsgerechtigkeit durch Struktur:</span>
<span id="cb1-4"><a href="#cb1-4" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> Ein auf Gemeinschaftsebene angesiedeltes Anwendungsbeispiel für Wertebeständigkeit},</span>
<span id="cb1-5"><a href="#cb1-5" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">Verlag</span> = {My Digital Sovereignty Limited, Aotearoa Neuseeland},</span>
<span id="cb1-6"><a href="#cb1-6" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">version</span> = {1.0},</span>
<span id="cb1-7"><a href="#cb1-7" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">Jahr</span> = {2026},</span>
<span id="cb1-8"><a href="#cb1-8" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">Monat</span> = <span class="st">Apr</span>,</span>
<span id="cb1-9"><a href="#cb1-9" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">doi</span> = {10.5281/zenodo.19600614},</span>
<span id="cb1-10"><a href="#cb1-10" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">URL</span> = {https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614},</span>
<span id="cb1-11"><a href="#cb1-11" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">orcid</span> = {0009-0005-2933-7170},</span>
<span id="cb1-12"><a href="#cb1-12" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a> <span class="dt">Anmerkung</span> = {HTML-Ausgabe unter https://agenticgovernance.digital/whitepapers/distributive-equity.html. Lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International.}</span>
<span id="cb1-13"><a href="#cb1-13" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a>}</span></code></pre></div>
<h3 id="contact">Kontakt</h3>
<p>Bei Fragen zu Zitaten, Lizenzen, inhaltlicher Auseinandersetzung
mit der Argumentation oder zur Korrektur von Fehlern:</p>
<p><strong>John Stroh</strong>, Direktor, My Digital Sovereignty
Limited ORCID: <a href="https://orcid.org/0009-0005-2933-7170" class="uri">https://orcid.org/0009-0005-2933-7170</a> DOI (dieser
Artikel): <a href="https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614" class="uri">https://doi.org/10.5281/zenodo.19600614</a> E-Mail: <a href="mailto:john.stroh@mysovereignty.digital" class="email">john.stroh@mysovereignty.digital</a> Website des
Verlags: <a href="https://mysovereignty.digital" class="uri">https://mysovereignty.digital</a> Forschungsseite: <a href="https://agenticgovernance.digital" class="uri">https://agenticgovernance.digital</a></p>
<h3 id="machine-readable-licence-metadata">Maschinenlesbare Lizenz-
Metadaten</h3>
<p>Die veröffentlichte HTML-Ausgabe dieses Artikels enthält die folgenden
Metadaten im Dokumentkopf für die automatische Zitier- und Lizenzerkennung
:</p>
<div class="sourceCode" id="cb2"><pre class="sourceCode html"><code class="sourceCode html"><span id="cb2-1"><a href="#cb2-1" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">link</span> <span class="er">rel</span><span class="ot">=</span><span class="st">"license"</span> <span class="er">href</span><span class="ot">=</span><span class="st">„https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/“</span><span class="dt">&gt;</span></span>
<span id="cb2-2"><a href="#cb2-2" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">meta</span> <span class="er">name</span><span class="ot">=</span><span class="st">"dcterms.rights"</span> <span class="er">content</span><span class="ot">=</span><span class="st">"© 2026 My Digital Sovereignty Limited. Lizenziert unter CC BY 4.0."</span><span class="dt">&gt;</span></span>
<span id="cb2-3"><a href="#cb2-3" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">Meta</span> <span class="er">name</span><span class="ot">=</span><span class="st">"dcterms.license"</span> <span class="er">content</span><span class="ot">=</span><span class="st">„https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/“</span><span class="dt">&gt;</span></span>
<span id="cb2-4"><a href="#cb2-4" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">Meta</span> <span class="er">name</span><span class="ot">=</span><span class="st">"dcterms.creator"</span> <span class="er">content</span><span class="ot">=</span><span class="st">"John Stroh"</span><span class="dt">&gt;</span></span>
<span id="cb2-5"><a href="#cb2-5" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">Meta</span> <span class="er">name</span><span class="ot">=</span><span class="st">"dcterms.publisher"</span> <span class="er">content</span><span class="ot">=</span><span class="st">"My Digital Sovereignty Limited"</span><span class="dt">&gt;</span></span>
<span id="cb2-6"><a href="#cb2-6" aria-hidden="true" tabindex="-1"></a><span class="dt">&lt;</span><span class="kw">Meta</span> <span class="er">name</span><span class="ot">=</span><span class="st">"dcterms.dateSubmitted"</span> <span class="er">content</span><span class="ot">=</span><span class="st">"2026-04-16"</span><span class="dt">&gt;</span></span></code></pre></div>
<hr />
<p><strong>Version 1.0 erste überarbeitete Ausgabe.</strong> V1.0
enthält eine grundlegende Überarbeitung von Abschnitt 5 (auf den Māori basierende
Prinzipien) durch Dr. Karaitiana Taiuru, der eine spezifische
Korrektur beantragte die Streichung eines Satzes, der Te Mana
Raraunga und die CARE-Prinzipien als „formale akademische Formulierung“
bezeichnete, obwohl es sich um eigenständige maßgebliche Rahmenwerke handelt und deren
ursprüngliche Charakterisierung die grundlegende Rolle von Te Tiriti
o Waitangi übersah. Die Korrektur ist in allen fünf Sprachausgaben enthalten.
Weitere Kritikpunkte und Ergänzungen sind unter der oben genannten Adresse willkommen
und werden in nachfolgenden Versionen berücksichtigt. Der Autor hat das
als Referenz angeführte, buchlange Ergebnis des Blockx-Projekts noch nicht gelesen; Zitate
aus dem Projekt stammen aus öffentlichen Projektzusammenfassungen, und jede
zukünftige Ausgabe, die direkte Zitate aus dem Buch enthält, wird als
V1.1 oder höher veröffentlicht.</p>
<p><em>My Digital Sovereignty Limited Aotearoa Neuseeland, 16.
April 2026.</em></p>
<aside id="footnotes" class="footnotes footnotes-end-of-document" role="doc-endnotes">
<hr />
<ol>
<li id="fn1"><p>Das Projekt „Taming Ecosystem Power of Platforms
through Contract and Competition Law“ ist ein vom FWO gefördertes
Forschungsprojekt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen unter der Leitung von Jan Blockx
(Tenure-Track-Dozent für Europäisches Wirtschaftsrecht) als
Projektleiter, das den Zeitraum 20222025 abdeckt. Das Projekt entwickelt ein
ökosystembasiertes Rechtsmodell, das drei Aspekte der Macht von Plattformen
Macht integriert die Plattform als Gatekeeper zur Plattform, als Gesetzgeber
der Beziehungen innerhalb des Ökosystems und als vertraglicher Akteur
mit Rechten und Pflichten innerhalb des Ökosystems. Das
in diesem Artikel verwendete Drei-Funktionen-Modell stammt aus
öffentlichen Projektzusammenfassungen; der Autor dieses Artikels hat die
vollständige, buchlange Projektveröffentlichung nicht gelesen und zitiert sie nicht direkt.<a href="#fnref1" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn2"><p>Li, Yibo. „Characterising Ecosystem Power: the Use
of Pricing and Contractual Leverages.“ <em>Utrecht Law Review</em>,
Band 21, Ausgabe 1 (September 2025), S. 418. DOI:
10.36633/ulr.1097. Führt den Begriff der Ökosystemmacht als Unterscheidung zur
traditionellen Marktmacht und Verhandlungsmacht ein; identifiziert Preisgestaltung
und vertragliche Hebel als Schlüsselmechanismen, durch die Plattformen
die Wohlfahrtsverteilung unter den Teilnehmern beeinflussen; schlägt
Verteilungsgerechtigkeit als zusätzlichen kartellrechtlichen Gesichtspunkt vor.<a href="#fnref2" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn3"><p>Das Projekt „Taming Ecosystem Power of Platforms
through Contract and Competition Law“ ist ein vom FWO finanziertes
Forschungsprojekt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen unter der Leitung von Jan Blockx
(Tenure-Track-Assistenzprofessor, Europäisches Wirtschaftsrecht) als
Hauptforscher, das den Zeitraum 20222025 abdeckt. Das Projekt entwickelt ein
ökosystembasiertes Rechtsmodell, das drei Aspekte der Plattformmacht
Macht integriert die Plattform als Gatekeeper zur Plattform, als Gesetzgeber
der Beziehungen innerhalb des Ökosystems und als vertraglicher Akteur
mit Rechten und Pflichten innerhalb des Ökosystems. Das
in diesem Artikel verwendete Drei-Funktionen-Modell stammt aus
öffentlichen Projektzusammenfassungen; der Autor dieses Artikels hat die
vollständige, buchlange Projektveröffentlichung nicht gelesen und zitiert sie nicht direkt.<a href="#fnref3" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn4"><p>Li, Yibo. „Characterising Ecosystem Power: the Use
of Pricing and Contractual Leverages.“ <em>Utrecht Law Review</em>,
Band 21, Ausgabe 1 (September 2025), S. 418. DOI:
10.36633/ulr.1097. Führt den Begriff der Ökosystemmacht als Unterscheidung zu
traditioneller Marktmacht und Verhandlungsmacht ein; identifiziert Preisgestaltung
und vertragliche Hebel als Schlüsselmechanismen, durch die Plattformen
die Wohlfahrtsverteilung unter den Teilnehmern beeinflussen; schlägt
Verteilungsgerechtigkeit als zusätzlichen kartellrechtlichen Gesichtspunkt vor.<a href="#fnref4" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn5"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Architektur der Produktions-Governance zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref5" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn6"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenwerk für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, kodifiziert als Tractatus-Regeln
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref6" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn7"><p><em>Regulierung von KI in kommunalen und gemeinnützigen
Kontexten: KI im Dienste der Mission</em>. Artikel 2 in der Reihe „AI
Governance for Communities“, My Digital Sovereignty Ltd, März
2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Mission Drift Through
Technology Adoption</em>“.<a href="#fnref7" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn8"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen
dokumentiert, die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf.
<a href="#fnref8" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn9"><p>Sy.Digital. <em>Agentische Organisationsstruktur: Ein
neues Paradigma für digitale Souveränität</em>. Internes Whitepaper,
Dokumentcode STO-INN-0002, Iteration 2, vom 22. April 2025. Autor
John Stroh (mit KI-Unterstützung). Die Zusammenfassung des Dokuments
beschreibt einen Wandel von Hierarchien der Wissenskontrolle hin zu einer
quadrantenbasierten Organisation rund um Zeithorizonte und Informationsbeständigkeit;
in Abschnitt 1.1 wird argumentiert, dass traditionelle Organisationshierarchien
auf der Grundlage der Wissenskontrolle als primärem
Organisationsprinzip konzipiert wurden und dass die grundlegende Prämisse
hierarchischer Organisation zusammenbricht, wenn Wissen durch KI universell
zugänglich ist; Abschnitt 10 trägt den Titel <em>„Jenseits der
Bürokratie</em>“. Das Dokument wird hier als internes, datiertes
Artefakt der eigenen intellektuellen Entwicklung des Autors zitiert und
an relevanten Stellen wörtlich wiedergegeben. Der vollständige Text ist auf Anfrage beim
Autor erhältlich; nicht öffentlich veröffentlicht.<a href="#fnref9" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn10"><p>Der Satz stammt aus einem nicht versendeten Entwurf des
NGI-Fediversity-Förderantrags des Betreibers, archiviert unter
<code> docs/strategy/DRAFT Fediversity Application paragraphs 290326.md</code>
im privaten Repository des Betreibers, verfasst von John
Stroh, März 2026. Wörtlich zitiert mit Genehmigung des Autors.<a href="#fnref10" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn11"><p><em>Regulierung von KI in kommunalen und gemeinnützigen
Kontexten: KI im Dienste der Mission</em>. Artikel 2 der Reihe „AI
Governance for Communities“, My Digital Sovereignty Ltd, März
2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Mission Drift Through
Technology Adoption</em>“.<a href="#fnref11" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn12"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen
dokumentiert, die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf.
<a href="#fnref12" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn13"><p>MacIntyre, Alasdair. <em>After Virtue: A Study in
Moral Theory</em>. University of Notre Dame Press, 1981 (erste
Auflage); zweite Auflage 1984; dritte Auflage 2007. MacIntyre argumentiert,
dass der moderne moralische Diskurs ein fragmentarisches Überbleibsel älterer
gemeinsamer Traditionen ist und dass die zeitgenössische ethische Debatte
ohne den teleologischen Rahmen verläuft, der es ermöglichen würde,
zu einer Einigung zu gelangen. Zitiert in Abschnitt 2.2 als eine Säule der Forschung zum
Wandel vom Kommunalen zum Individualistischen, der der Diagnose des Autors
bezüglich der „Wertbeständigkeit“ zugrunde liegt.<a href="#fnref13" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn14"><p>Taylor, Charles. <em>Quellen des Selbst: Die
Entstehung der modernen Identität</em>. Harvard University Press, 1989.
Taylors historische und analytische Argumentation, dass die moderne Identität
auf vielfältige und manchmal unvereinbare moralische Quellen zurückgreift und dass
der Atomismus die Ansicht, dass das Individuum der einzige legitime Ort
von Wert ist eher eine kulturelle als eine natürliche Gegebenheit ist. Siehe
auch Taylor, <em>The Ethics of Authenticity</em> (Harvard University
Press, 1991) für eine kürzere Darstellung der These vom „Unbehagen der Moderne“
.<a href="#fnref14" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn15"><p>Bellah, Robert N., Richard Madsen, William M.
Sullivan, Ann Swidler und Steven M. Tipton. <em>Habits of the
Heart: Individualism and Commitment in American Life</em>.
University of California Press, 1985. Empirisch-interpretative Studie
über die Spannung zwischen Individualismus und Gemeinschaft in der spätmodernen
amerikanischen Gesellschaft; der Begriff, der das
Problem für einen Großteil der nachfolgenden kommunitaristisch-liberalen Debatte benennt.<a href="#fnref15" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn16"><p>Putnam, Robert D. <em>Bowling Alone: The Collapse
and Revival of American Community</em>. Simon &amp; Schuster, 2000.
Empirische Dokumentation des schwindenden Sozialkapitals Beteiligung
an zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, informellen sozialen Netzwerken und vertrauensbasiertem
kollektivem Handeln in den Vereinigten Staaten in der zweiten Hälfte des
20. Jahrhunderts. Zitiert in Abschnitt 2.2 als empirische Bestätigung
des Wandels, auf den die Arbeiten des Autors vor „The Village“ reagierten.<a href="#fnref16" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn17"><p>Sandel, Michael J. <em>Democracys Discontent:
America in Search of a Public Philosophy</em>. Harvard University
Press, 1996. Argumentiert, dass der prozedurale Liberalismus die Ansicht, dass
die politische Philosophie in Bezug auf inhaltliche Vorstellungen vom
Guten neutral sein sollte die republikanische Tradition verdrängt hat, in der
die Bürger gemeinsam die Verantwortung für die Pflege der Charaktereigenschaften tragen,
die für die Selbstverwaltung notwendig sind. Sandels spätere Werke,
insbesondere <em>What Money Cant Buy: The Moral Limits of Markets</em>
(Farrar, Straus and Giroux, 2012), erweitern die Argumentation auf die
Kommerzialisierung von Gütern, die nicht zum Verkauf stehen sollten.<a href="#fnref17" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn18"><p>Piketty, Thomas. <em>Das Kapital im 21.
Jahrhundert</em>. Aus dem Französischen übersetzt von Arthur Goldhammer,
Harvard University Press, 2014 (ursprünglich auf Französisch erschienen als
<em> Le capital au XXIe siècle</em>, Éditions du Seuil, 2013).
Langfristige empirische Analyse der Dynamik der Kapitalkonzentration im
modernen Kapitalismus; Pikettys zentrale These dass sich die Ungleichheit
auf lange Sicht tendenziell vergrößert, wenn die Kapitalrendite
die Wirtschaftswachstumsrate übersteigt wird hier nur als Teil der
Hintergrundliteratur zur Konzentrationsdynamik zitiert, nicht als These,
zu der der Artikel Stellung bezieht.<a href="#fnref18" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn19"><p>Berlin, Isaiah. „The Pursuit of the Ideal.“ 1988
Agnelli-Preis-Vortrag. Nachgedruckt in <em>The Crooked Timber of
Humanity: Chapters in the History of Ideas</em>, herausgegeben von Henry
Hardy, Princeton University Press, 1990. Der Aufsatz ist Berlins
ausdrücklichste reife Darlegung der Ansicht, dass die Pluralität
echter menschlicher Werte eine Bedingung des menschlichen Lebens ist
und kein bedauerliches Hindernis für die Errichtung eines
einheitlichen moralischen Rahmens. Der Titel
des Bandes spielt auf Kants Satz an <em>: „Aus so krummem Holze, als
woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert
werden“</em> „Aus dem krummen Holz der Menschheit wurde noch nie etwas
Gerades geschaffen“ , den Berlin als Zusammenfassung seiner
Position betrachtet<a href="#fnref19" class="footnote-back" role="doc-backlink">.↩︎</a></p></li>
<li id="fn20"><p>Berlin, Isaiah. <em>Four Essays on Liberty</em>.
Oxford University Press, 1969. Enthält „Two Concepts of Liberty“
(1958) die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit sowie
verwandte Essays, in denen Berlin die These entwickelt, dass echte menschliche
Werte pluralistisch, manchmal inkommensurabel und häufig im
Widerspruch zueinander stehen.<a href="#fnref20" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn21"><p>Gray, John. <em>Isaiah Berlin</em>. HarperCollins,
1995; neu aufgelegt von Princeton University Press, 1996, unter dem
Titel <em>Isaiah Berlin: An Interpretation of His Thought</em>.
Grays interpretative Studie argumentiert, dass der Wertepluralismus Berlins
zentraler und beständigster Beitrag ist und dass Berlins Pluralismus
sich kategorisch sowohl vom Relativismus als auch vom Subjektivismus unterscheidet:
Pluralismus bezeichnet die objektive Bedingung, dass eine Vielzahl echter
Güter existiert und dass die menschliche Wahl zwischen ihnen nicht beseitigt werden kann,
ohne das zu beseitigen, was das menschliche Leben auszeichnet.<a href="#fnref21" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn22"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenwerk für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, die als Tractatus-Regeln kodifiziert sind
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref22" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn23"><p>Stroh, John. <em>„Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Architektur der Produktionssteuerung zusammenlaufen</em>“. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref23" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn24"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref24" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn25"><p>Berlin, Isaiah. „The Pursuit of the Ideal.“ 1988
Agnelli-Preis-Vortrag. Nachgedruckt in <em>The Crooked Timber of
Humanity: Chapters in the History of Ideas</em>, herausgegeben von Henry
Hardy, Princeton University Press, 1990. Der Aufsatz ist Berlins
ausdrücklichste, ausgereifte Darlegung der Ansicht, dass die Pluralität
echter menschlicher Werte eine Bedingung des menschlichen Lebens ist
und kein bedauerliches Hindernis für die Errichtung eines einheitlichen
moralischen Rahmens. Der Titel
des Bandes spielt auf Kants Satz an <em>: „Aus so krummem Holze, als
woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert
werden“</em> „Aus dem krummen Holz der Menschheit wurde noch nie etwas
Gerades geschaffen“ , den Berlin als Zusammenfassung seiner
Position betrachtet<a href="#fnref25" class="footnote-back" role="doc-backlink">.↩︎</a></p></li>
<li id="fn26"><p>Berlin, Isaiah. <em>Four Essays on Liberty</em>.
Oxford University Press, 1969. Enthält „Two Concepts of Liberty“
(1958) die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit sowie
verwandte Essays, in denen Berlin die These entwickelt, dass echte menschliche
Werte pluralistisch, manchmal unvereinbar und häufig im
Widerspruch zueinander stehen.<a href="#fnref26" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn27"><p>Gray, John. <em>Isaiah Berlin</em>. HarperCollins,
1995; neu aufgelegt von Princeton University Press, 1996, unter dem
Titel <em>Isaiah Berlin: An Interpretation of His Thought</em>.
Grays interpretative Studie argumentiert, dass der Wertepluralismus Berlins
zentraler und beständigster Beitrag ist und dass Berlins Pluralismus
sich kategorisch sowohl vom Relativismus als auch vom Subjektivismus unterscheidet:
Pluralismus bezeichnet die objektive Bedingung, dass eine Vielzahl echter
Güter existiert und dass die menschliche Wahl zwischen ihnen nicht beseitigt werden kann,
ohne das zu beseitigen, was das menschliche Leben auszeichnet.<a href="#fnref27" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn28"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenwerk für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, kodifiziert als Tractatus-Regeln
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref28" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn29"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Verantwortlichkeit: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref29" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn30"><p>Ostrom, Elinor. <em>Governing the Commons: Die
Entwicklung von Institutionen für kollektives Handeln</em>. Cambridge
University Press, 1990. Der Autor nennt das Buch von 1990 als
Primärquelle für polyzentrische Governance und verschachtelte Unternehmen;
Ostroms spätere Arbeiten zu sozial-ökologischen Systemen erweitern diese
Grundlage und fließen in die Behandlung von
dörflichen Verbänden im Tractatus-Rahmenwerk ein.<a href="#fnref30" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn31"><p>Alexander, Christopher, Sara Ishikawa und Murray
Silverstein. <em>A Pattern Language: Towns, Buildings,
Construction</em>. Oxford University Press, 1977. Die 253 Muster
in dem Buch bilden die methodologische Grundlage für die fünf
Regeln des Tractatus-Rahmenwerks, die in <code>inst_090</code> bis
<code> inst_094</code> kodifiziert sind Deep Interlock, Structure-Preserving
Transformation, Gradients Rather Than Boundaries, Living Process,
und Not-Separateness. Alexanders späteres Werk <em>The Nature of
Order</em> (Bd. 14, 20022004) entwickelt die Theorie der lebenden
Systeme, auf die sich das Prinzip des „Living Process“ stützt.<a href="#fnref31" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn32"><p>Stroh, John. <em>The Philosophical Foundations of
the Village Project: A Framework for Digital Sovereignty and
Pluralist AI Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, die als Tractatus-Regeln kodifiziert sind
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref32" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn33"><p>Die CARE-Prinzipien für indigene Datenverwaltung
(Kollektiver Nutzen, Kontrollbefugnis, Verantwortung, Ethik)
wurden von der Global Indigenous Data Alliance entwickelt. Veröffentlicht unter <a href="https://www.gida-global.org/care" class="uri">
https://www.gida-global.org/care</a>. Verwiesen auf der
Seite zu Verfassung und Werten des Betreibers.<a href="#fnref33" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn34"><p>Te Mana Raraunga Māori Data Sovereignty Network,
gegründet 2015, veröffentlicht die Prinzipien der Māori-Datensouveränität
unter <a href="https://www.temanararaunga.maori.nz/" class="uri">https://www.temanararaunga.maori.nz/</a>. Die sechs
Prinzipien Rangatiratanga, Whakapapa, Whanaungatanga, Kotahitanga,
Manaakitanga, Kaitiakitanga werden in diesem Beitrag immer wieder zitiert und
sind in der Satzung des Betreibers sowie im Artikel zur Philosophie der Guardian Agents
zu finden.<a href="#fnref34" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn35"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref35" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn36"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenwerk für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendhaft, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, kodifiziert als Tractatus-Regeln
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref36" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn37"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenwerk für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreischichtige Verfassungsarchitektur, die sechs
irreduzibel unterschiedlichen moralischen Rahmenwerke (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendethisch, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, kodifiziert als Tractatus-Regeln
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref37" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn38"><p><em>Village Federation</em>. My Digital Sovereignty
Ltd, veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/federation.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/federation.html</a>.
Vorlage für einen bilateralen Föderationsvertrag mit mehrstufigem Zustimmungsmodell.
Zitiert als öffentliche Beschreibung der Föderationsarchitektur,
auf die in Abschnitt 3.1 und Abschnitt 6.3 dieses Artikels Bezug genommen wird.<a href="#fnref38" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn39"><p><em>Satzung von My Digital Sovereignty
Ltd</em>, Version 1.2.0, gültig ab 20.11.2025, zuletzt aktualisiert am
27.03.2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/constitutions/my-digital-sovereignty-ltd.md" class="uri">https://mysovereignty.digital/constitutions/my-digital-sovereignty-ltd.md
</a> in Englisch, Deutsch, Französisch, Niederländisch und Te Reo Māori.<a href="#fnref39" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn40"><p><em>Unsere Werte</em>. My Digital Sovereignty Ltd,
veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/values.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/values.html</a>. Sechs Kernprinzipien:
Souveränität an erster Stelle, Datenschutz als Standard, Pluralismus statt
Homogenität, Transparenz und Rechenschaftspflicht, Sicherheit ohne
Überwachung, nachhaltiges Geschäftsmodell. Hier zitiert als die
veröffentlichte Zusammenfassung der Werteverpflichtungen des Betreibers.<a href="#fnref40" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn41"><p><em>Unsere Philosophie</em>. My Digital Sovereignty
Ltd, veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/philosophy.html</a>. Vier
Grundprinzipien, unter denen die Verpflichtungen des Tractatus-Rahmenwerks
zusammengefasst sind: Menschliches Handeln, Datenhoheit, Gemeinschaft an erster Stelle,
radikale Transparenz. Die Seite listet auch die philosophischen
Einflüsse auf, auf die sich das Rahmenwerk stützt, darunter Ostrom, Te Mana
Raraunga, die CARE-Prinzipien und die Theorie der Genossenschaftsunternehmen.<a href="#fnref41" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn42"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle</em>.<em>
</em>Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen dokumentiert,
die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf.
<a href="#fnref42" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn43"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen dokumentiert,
die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Reaktionen darauf.
<a href="#fnref43" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn44"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref44" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn45"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 in der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen dokumentiert,
die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf.
<a href="#fnref45" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn46"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen dokumentiert,
die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Reaktionen darauf.
<a href="#fnref46" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn47"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle</em>.<em>
</em> Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Resisting Drift Toward
Global-Internet Norms“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen dokumentiert,
die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf.
<a href="#fnref47" class="footnote-back" role="doc-backlink"> ↩︎</a></p></li>
<li id="fn48"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Rechenschaftspflicht: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref48" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn49"><p><em>Vom Hilfe-Widget zu globalen Diensten: Wie
Dorfgemeinschaften sich gegenseitig unterstützen</em>. My Digital Sovereignty
Ltd, April 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html</a>.
Fünfphasiger Tuakana-Teina-Mentoring-Fahrplan; Whakapapa-statt-Abzeichen
als Anerkennungsversprechen; Koha-basierter Zugang in Phase 4.<a href="#fnref49" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn50"><p><em>Vom Hilfe-Widget zu globalen Diensten: Wie
Dorfgemeinschaften sich gegenseitig unterstützen</em>. My Digital Sovereignty
Ltd, April 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html</a>.
Fünfphasiger Tuakana-Teina-Mentoring-Fahrplan; Whakapapa statt Abzeichen
Anerkennungsverpflichtung; Koha-basierter Zugang in Phase 4.<a href="#fnref50" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn51"><p>Das Projekt „Taming Ecosystem Power of Platforms
through Contract and Competition Law“ ist ein von der FWO finanziertes
Forschungsprojekt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen unter der Leitung von Jan Blockx
(Tenure-Track-Assistenzprofessor, Europäisches Wirtschaftsrecht) als
Hauptforscher, das den Zeitraum 20222025 abdeckt. Das Projekt entwickelt ein
ökosystembasiertes Rechtsmodell, das drei Aspekte der Macht von Plattformen
Macht integriert die Plattform als Gatekeeper zur Plattform, als Gesetzgeber
der Beziehungen innerhalb des Ökosystems und als vertraglicher Akteur
mit Rechten und Pflichten innerhalb des Ökosystems. Das
in diesem Artikel verwendete Drei-Funktionen-Modell stammt aus
öffentlichen Projektzusammenfassungen; der Autor dieses Artikels hat die
vollständige, buchlange Projektveröffentlichung nicht gelesen und zitiert sie nicht direkt.<a href="#fnref51" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn52"><p>Li, Yibo. „Characterising Ecosystem Power: the Use
of Pricing and Contractual Leverages.“ <em>Utrecht Law Review</em>,
Band 21, Ausgabe 1 (September 2025), S. 418. DOI:
10.36633/ulr.1097. Führt den Begriff der Ökosystemmacht als Unterscheidung zu
traditioneller Marktmacht und Verhandlungsmacht ein; identifiziert Preisgestaltung
und vertragliche Hebel als Schlüsselmechanismen, durch die Plattformen
die Wohlfahrtsverteilung unter den Teilnehmern beeinflussen; schlägt
Verteilungsgerechtigkeit als zusätzlichen kartellrechtlichen Gesichtspunkt vor.<a href="#fnref52" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn53"><p>Das Projekt „Taming Ecosystem Power of Platforms
through Contract and Competition Law“ ist ein vom FWO finanziertes
Forschungsprojekt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen unter der Leitung von Jan Blockx
(Tenure-Track-Assistenzprofessor, Europäisches Wirtschaftsrecht) als
Hauptforscher, das den Zeitraum 20222025 abdeckt. Das Projekt entwickelt ein
ökosystembasiertes Rechtsmodell, das drei Aspekte der Plattformmacht
Macht integriert die Plattform als Gatekeeper zur Plattform, als Gesetzgeber
der Beziehungen innerhalb des Ökosystems und als vertraglicher Akteur
mit Rechten und Pflichten innerhalb des Ökosystems. Das
in diesem Artikel verwendete Drei-Funktionen-Modell stammt aus
öffentlichen Projektzusammenfassungen; der Autor dieses Artikels hat die
vollständige, buchlange Projektveröffentlichung nicht gelesen und zitiert sie nicht direkt.<a href="#fnref53" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn54"><p>Li, Yibo. „Characterising Ecosystem Power: the Use
of Pricing and Contractual Leverages.“ <em>Utrecht Law Review</em>,
Band 21, Ausgabe 1 (September 2025), S. 418. DOI:
10.36633/ulr.1097. Führt die Ökosystemmacht als etwas ein, das sich von
traditioneller Marktmacht und Verhandlungsmacht unterscheidet; identifiziert Preisgestaltung
und vertragliche Hebel als Schlüsselmechanismen, durch die Plattformen
die Wohlfahrtsverteilung unter den Teilnehmern beeinflussen; schlägt
Verteilungsgerechtigkeit als zusätzlichen kartellrechtlichen Gesichtspunkt vor.<a href="#fnref54" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn55"><p>Berlins Wertpluralismus wird näher erörtert im
Eintrag zur „Value Pluralism“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (<a href="https://plato.stanford.edu/entries/value-pluralism/" class="uri">https://plato.stanford.edu/entries/value-pluralism/</a>).
Der SEP-Eintrag wird hier anstelle der Primärtexte zitiert, da
die SEP eine maßgebliche Synthese von Berlins Position in
<em> „Four Essays on Liberty“</em> und der nachfolgenden Literatur bietet.<a href="#fnref55" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn56"><p>Ostrom, Elinor. <em>Governing the Commons: The
Evolution of Institutions for Collective Action</em>. Cambridge
University Press, 1990. Die Autorin nennt das Buch von 1990 als
Primärquelle für polyzentrische Governance und verschachtelte Unternehmen;
Ostroms spätere Arbeiten zu sozial-ökologischen Systemen erweitern diese
Grundlage und fließen in die Behandlung von
dörferübergreifenden Verbänden im Tractatus-Rahmenwerk ein.<a href="#fnref56" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn57"><p>Alexander, Christopher, Sara Ishikawa und Murray
Silverstein. <em>A Pattern Language: Towns, Buildings,
Construction</em>. Oxford University Press, 1977. Die 253 Muster
in dem Buch bilden die methodologische Grundlage für die fünf
Regeln des Tractatus-Rahmenwerks, die in <code>inst_090</code> bis
<code> inst_094</code> kodifiziert sind Deep Interlock, Structure-Preserving
Transformation, Gradients Rather Than Boundaries, Living Process,
und Not-Separateness. Alexanders späteres Werk <em>The Nature of
Order</em> (Bd. 14, 20022004) entwickelt die Theorie der lebenden
Systeme, auf die sich das Prinzip des „Living Process“ stützt.<a href="#fnref57" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn58"><p>Berlin, Isaiah. „The Pursuit of the Ideal.“ 1988
Agnelli-Preis-Vortrag. Nachgedruckt in <em>The Crooked Timber of
Humanity: Chapters in the History of Ideas</em>, herausgegeben von Henry
Hardy, Princeton University Press, 1990. Der Aufsatz ist Berlins
ausdrücklichste reife Darlegung der Ansicht, dass die Pluralität echter
menschlicher Werte eine Bedingung des menschlichen Lebens ist und kein bedauerliches
Hindernis für die Errichtung eines einheitlichen moralischen Rahmens. Der Titel
des Bandes spielt auf Kants Satz an <em>: „Aus so krummem Holze, als
woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert
werden“</em> „Aus dem krummen Holz der Menschheit wurde noch nie etwas
Gerades geschaffen“ , den Berlin als Zusammenfassung seiner
Position betrachtet<a href="#fnref58" class="footnote-back" role="doc-backlink">.↩︎</a></p></li>
<li id="fn59"><p>Berlin, Isaiah. <em>Four Essays on Liberty</em>.
Oxford University Press, 1969. Enthält „Two Concepts of Liberty“
(1958) die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit sowie
verwandte Essays, in denen Berlin die These entwickelt, dass echte menschliche
Werte pluralistisch, manchmal unvereinbar und häufig im
Widerspruch zueinander stehen.<a href="#fnref59" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn60"><p>Gray, John. <em>Isaiah Berlin</em>. HarperCollins,
1995; neu aufgelegt von Princeton University Press, 1996, unter dem
Titel <em>Isaiah Berlin: An Interpretation of His Thought</em>.
Grays interpretative Studie argumentiert, dass der Wertepluralismus Berlins
zentraler und beständigster Beitrag ist und dass Berlins Pluralismus
sich kategorisch sowohl vom Relativismus als auch vom Subjektivismus unterscheidet:
Pluralismus bezeichnet die objektive Bedingung, dass eine Vielzahl echter
Güter existiert und dass die menschliche Wahl zwischen ihnen nicht beseitigt werden kann,
ohne das zu beseitigen, was das menschliche Leben auszeichnet.<a href="#fnref60" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn61"><p>MacIntyre, Alasdair. <em>Nach der Tugend: Eine Studie zur
Moralphilosophie</em>. University of Notre Dame Press, 1981 (erste
Auflage); zweite Auflage 1984; dritte Auflage 2007. MacIntyre argumentiert,
dass der moderne moralische Diskurs ein fragmentarisches Überbleibsel älterer
gemeinsamer Traditionen ist und dass die zeitgenössische ethische Debatte
ohne den teleologischen Rahmen verläuft, der es ermöglichen würde,
zu einer Einigung zu gelangen. Zitiert in Abschnitt 2.2 als eine Säule der Forschung zum
Wandel vom Gemeinschaftlichen zum Individualistischen, der der Diagnose des Autors
bezüglich der „Wertbeständigkeit“ zugrunde liegt.<a href="#fnref61" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn62"><p>Taylor, Charles. <em>Quellen des Selbst: Die
Entstehung der modernen Identität</em>. Harvard University Press, 1989.
Taylors historische und analytische Argumentation, dass die moderne Identität
auf vielfältige und manchmal unvereinbare moralische Quellen zurückgreift und dass
der Atomismus die Ansicht, dass das Individuum der einzige legitime Ort
von Wert ist eher eine kulturelle als eine natürliche Gegebenheit ist. Siehe
auch Taylor, <em>The Ethics of Authenticity</em> (Harvard University
Press, 1991) für eine kürzere Darstellung der These vom „Unbehagen der Moderne“
.<a href="#fnref62" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn63"><p>Bellah, Robert N., Richard Madsen, William M.
Sullivan, Ann Swidler und Steven M. Tipton. <em>Habits of the
Heart: Individualism and Commitment in American Life</em>.
University of California Press, 1985. Empirisch-interpretative Studie
über die Spannung zwischen Individualismus und Gemeinschaft in der spätmodernen
amerikanischen Gesellschaft; der Begriff, der das
Problem für viele nachfolgende kommunitaristisch-liberale Debatten benennt.<a href="#fnref63" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn64"><p>Putnam, Robert D. <em>Bowling Alone: The Collapse
and Revival of American Community</em>. Simon &amp; Schuster, 2000.
Empirische Dokumentation des schwindenden Sozialkapitals Beteiligung
an zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, informellen sozialen Netzwerken und vertrauensbasiertem
kollektivem Handeln in den Vereinigten Staaten in der zweiten Hälfte des
20. Jahrhunderts. Zitiert in Abschnitt 2.2 als empirische Bestätigung
des Wandels, auf den die Arbeiten des Autors vor „The Village“ reagierten.<a href="#fnref64" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn65"><p>Sandel, Michael J. <em>Democracys Discontent:
America in Search of a Public Philosophy</em>. Harvard University
Press, 1996. Argumentiert, dass der prozedurale Liberalismus die Ansicht, dass
die politische Philosophie in Bezug auf inhaltliche Vorstellungen vom
Guten neutral sein sollte die republikanische Tradition verdrängt hat, in der
die Bürger gemeinsam die Verantwortung für die Pflege der Charaktereigenschaften tragen,
die für die Selbstverwaltung notwendig sind. Sandels spätere Werke,
insbesondere <em>What Money Cant Buy: The Moral Limits of Markets</em>
(Farrar, Straus and Giroux, 2012), erweitern die Argumentation auf die
Kommerzialisierung von Gütern, die nicht zum Verkauf stehen sollten.<a href="#fnref65" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn66"><p>Piketty, Thomas. <em>Das Kapital im 21.
Jahrhundert</em>. Aus dem Französischen übersetzt von Arthur Goldhammer,
Harvard University Press, 2014 (ursprünglich auf Französisch erschienen als
<em> Le capital au XXIe siècle</em>, Éditions du Seuil, 2013).
Langfristige empirische Analyse der Dynamik der Kapitalkonzentration im
modernen Kapitalismus; Pikettys zentrale These dass sich die Ungleichheit
auf lange Sicht tendenziell vergrößert, wenn die Kapitalrendite
die Wirtschaftswachstumsrate übersteigt wird hier nur als Teil der
Hintergrundliteratur zur Konzentrationsdynamik zitiert, nicht als These,
zu der der Artikel Stellung bezieht.<a href="#fnref66" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn67"><p>Sy.Digital. <em>Agentische Organisationsstruktur: Ein
neues Paradigma für digitale Souveränität</em>. Internes Whitepaper,
Dokumentcode STO-INN-0002, Iteration 2, vom 22. April 2025. Autor
John Stroh (mit KI-Unterstützung). Die Zusammenfassung des Dokuments
beschreibt einen Wandel von Hierarchien der Wissenskontrolle hin zu einer
quadrantenbasierten Organisation rund um Zeithorizonte und Informationsbeständigkeit;
in Abschnitt 1.1 wird argumentiert, dass traditionelle Organisationshierarchien
auf der Grundlage der Wissenskontrolle als primärem
Organisationsprinzip konzipiert wurden und dass die grundlegende Prämisse
hierarchischer Organisation zusammenbricht, wenn Wissen durch KI universell
zugänglich ist; Abschnitt 10 trägt den Titel <em>„Jenseits der
Bürokratie</em>“. Das Dokument wird hier als internes, veraltetes
Artefakt der eigenen intellektuellen Entwicklung des Autors zitiert und
an relevanten Stellen wörtlich wiedergegeben. Der vollständige Text ist auf Anfrage beim
Autor erhältlich; nicht öffentlich veröffentlicht.<a href="#fnref67" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn68"><p>Te Mana Raraunga Māori Data Sovereignty Network,
gegründet 2015, veröffentlicht die Prinzipien der Māori-Datensouveränität
unter <a href="https://www.temanararaunga.maori.nz/" class="uri">https://www.temanararaunga.maori.nz/</a>. Die sechs
Grundsätze Rangatiratanga, Whakapapa, Whanaungatanga, Kotahitanga,
Manaakitanga, Kaitiakitanga werden in diesem Beitrag durchgehend zitiert und
sind in der Satzung des Betreibers sowie im Artikel zur Philosophie der Guardian Agents
aufgeführt.<a href="#fnref68" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn69"><p>Die CARE-Grundsätze für indigene Datenverwaltung
(Kollektiver Nutzen, Kontrollbefugnis, Verantwortung, Ethik)
wurden von der Global Indigenous Data Alliance entwickelt. Veröffentlicht unter <a href="https://www.gida-global.org/care" class="uri">
https://www.gida-global.org/care</a>. Verwiesen in der
Satzung und auf der Werte-Seite des Betreibers.<a href="#fnref69" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn70"><p>Stroh, John. <em>Die philosophischen Grundlagen des
Village-Projekts: Ein Rahmenkonzept für digitale Souveränität und
pluralistische KI-Governance</em>. My Digital Sovereignty Ltd, Februar
2026. Dokumentiert die dreistufige verfassungsrechtliche Architektur, die sechs
unverwechselbaren moralischen Rahmenkonzepte (deontologisch,
konsequentialistisch, tugendethisch, fürsorglich, kommunitaristisch, indigen
relational), die fünf Alexander-Prinzipien, kodifiziert als Tractatus-Regeln
(Deep Interlock, Strukturerhaltende Transformation,
Gradienten, Lebendiger Prozess, Nicht-Getrenntheit), sowie die dreizehn
Weisheitstraditionen auf Ebene 3. Verfügbar als Quelldokument für
das an anderer Stelle in diesen Referenzen zitierte veröffentlichte Material.<a href="#fnref70" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn71"><p>Stroh, John. <em>Guardian Agents und die Philosophie
der KI-Verantwortlichkeit: Wie Wittgenstein, Berlin, Ostrom und Te Ao
Maori in einer Produktions-Governance-Architektur zusammenlaufen</em>. My
Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/guardian-agents-philosophy.html</a>.
Lizenz: CC BY 4.0 International.<a href="#fnref71" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn72"><p><em>Regulierung von KI in kommunalen und gemeinnützigen
Kontexten: KI im Dienste der Mission</em>. Artikel 2 der Reihe „AI
Governance for Communities“, My Digital Sovereignty Ltd, März
2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-02.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Mission Drift Through
Technology Adoption</em>“.<a href="#fnref72" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn73"><p><em>Village AI: Ein souveräner Ansatz für kleine Sprachmodelle
</em>. Artikel 5 der Reihe „AI Governance for Communities“,
My Digital Sovereignty Ltd, März 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/ai-governance-series-05.html</a>.
Besonderer Verweis auf den Abschnitt <em>„Widerstand gegen die Abdrift hin zu
globalen Internet-Normen“</em>, der die Wertverschiebung in KI-Modellen
dokumentiert, die auf Daten im Internet-Maßstab trainiert wurden, sowie die architektonischen Antworten darauf
.<a href="#fnref73" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
<li id="fn74"><p><em>Vom Hilfe-Widget zu globalen Diensten: Wie
Dorfgemeinschaften sich gegenseitig unterstützen</em>. My Digital Sovereignty
Ltd, April 2026. Veröffentlicht unter <a href="https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html" class="uri">https://mysovereignty.digital/articles/support-services-tuakana-teina.html</a>.
Fünfphasiger Tuakana-Teina-Mentoring-Fahrplan; Whakapapa-statt-Abzeichen
als Anerkennungsversprechen; Koha-basierter Zugang in Phase 4.<a href="#fnref74" class="footnote-back" role="doc-backlink">↩︎</a></p></li>
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<!-- Footer -->
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